Es kommt darauf an, ob Sie eine sogenannte Indexklausel in Ihrem Scheidungsurteil haben. Nur wenn das der Fall ist, ist eine Anpassung der Alimente an die Teuerung grundsätzlich möglich. Häufig lauten die Indexklauseln so, dass die Alimente auf den 1. Januar anzupassen sind, und zwar nach dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise per Ende November des Vorjahres. Wenn auch Ihr Urteil eine solche Klausel enthält, können Sie also frühestens auf den 1. Januar 2023 die Erhöhung der geschuldeten Alimente verlangen, wobei der Indexstand im kommenden November dann höher sein muss als bei der Festlegung der Alimente.
Grundsätzlich spielt es für die Anpassung der Alimente keine Rolle, ob auch das Einkommen Ihres Ex-Mannes mit der Teuerung Schritt gehalten hat – es sei denn, dass Ihre Indexklausel einen solchen Vorbehalt enthält. Ist dem so, müsste Ihr Ex-Mann nachweisen, dass sich sein Nettoeinkommen nicht im Umfang der Teuerung erhöht hat – dabei ist der effektive Mehrlohn massgebend, egal, ob der Arbeitgeber die Lohnerhöhung als Teuerungsausgleich
oder als Lohnerhöhung bezeichnet hat. In diesem Fall würden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.
Übrigens: Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Eine vergessen gegangene Indexanpassung kann längstens auf fünf Jahre zurück nachverlangt werden.
Beispiele, wie Sie die Scheidungsalimente anpassen und berechnen können, lesen Sie in den beiden Beobachter-Artikeln unten.
Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die angestiegene bzw. an die rückläufige Teuerung angepasst werden soll? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.
4 Kommentare
Super interessant,Immer wichtige Themen ,toll
Bestes Heft der SCHWEIZ....,Weiter so,vorallem in schwierigeren Zeiten noch wichtiger,Daumen HOCH.
Liebe Redaktion, auch wenn sicherlich in 90% der Fälle der Mann üblicherweise die Alimente bezahlt, fordere ich sie auf, in diesem Artikel zu gendern. Aus dem Ex-Mann soll der Ex-Partner werden usw. Dass ihr Titelbild dabei ebenfalls bös in diese Falle getappt ist, versteht sich von selbst. Also ebenfalls mit etwas Zeitgemässem ersetzen und die angestrebte Gleichberechtigung auch hier fördern und nicht altbackene Klischees bedienen.
Typisch, geht ja gar nicht der Komentar,Zeitgemäss ist immer
nicht gegeneinander sondern miteinander für einander, wird halt oft falsch verstanden in der Egoistischen Welt von Heute. Beobachter weiter so, alles gut
Ich denke eine solche Antwort kann nur von jemanden kommen, welcheR nicht von diesem (xxx) System dazu verdammt worden ist, über mehrere tausend pro Monat abzudrücken! Dies für eine Ex, welche keine Lust an der Arbeit hat…..