Nein, Sie können die Säule 3a bis zum ordentlichen Rentenalter stehen lassen. Das ist deshalb möglich, weil der Gesetzgeber vorsieht, dass man die Säule 3a erst mit der regulären Pensionierung auflösen muss – falls man nicht doch noch weiterarbeitet .

Anderseits kann man die Säule 3a aber auch schon vorher beziehen: Männer mit Vollendung des 60. Altersjahrs, Frauen mit Vollendung des 59. Altersjahrs. Gerade wenn man mehrere Säule-3a-Konten besitzt, ist es ratsam, diese gestaffelt in verschiedenen Jahren zu beziehen, um die Steuerprogression zu reduzieren.

Buchtipp
Mit der Pensionierung rechnen
Mit der Pensionierung rechnen

Da Sie nach Ihrer Frühpensionierung nicht mehr weiter arbeiten, dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt aber nicht mehr in die gebundene Vorsorge 3a einzahlen. Denn die Voraussetzung für eine Einzahlung ist, dass man über ein Erwerbseinkommen verfügt.

Bis wann muss man ein 3a-Konto auflösen?

Das hängt von den Bedingungen des 3a-Anbieters ab. Ein gewöhnliches Vorsorgekonto kann meist innert weniger Tage saldiert werden. Allerdings müssen dafür ein oder mehrere Formulare ausgefüllt werden. Zudem braucht es eine Wohnsitzbescheinigung, oft auch eine Ausweiskopie sowie – bei Verheirateten – die Unterschrift des Ehepartners auf dem Antragsformular.

Wenn das 3a-Kapital in einem Wertschriftendepot angelegt ist, sehen einige Anbieter Kündigungsfristen von mehreren Wochen vor. Wegen der Feiertage im Dezember geht Zeit verloren. Falls die Rede davon ist, dass die Bank «bis zu 20 Arbeitstage» benötige, um «ab Posteingang» den Verkaufsauftrag auszuführen, kann es schon Ende November zu spät sein. Wer sichergehen will, dass das Geld dieses Jahr ausgezahlt wird, sollte sich spätestens Anfang November bei der Bank nach dem Vorgehen erkundigen.

Mehr zur 3. Säule bei Guider

Bank- oder Versicherungslösung, Absicherung gegen Todesfall und Erwerbsunfähigkeit: Mit diesen Stichworten kommen Sie bei der privaten Vorsorge der 3. Säule unweigerlich in Kontakt. Dank einer Checkliste erhalten Beobachter-Abonnenten eine kompakte Übersicht zu den Vorsorgelösungen und erfahren unter anderem, wie sie bei den Steuern profitieren.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren