Nein, grundsätzlich dürfen auch in diesem Bereich Mahngebühren erhoben werden. Und um es gleich vorwegzunehmen: auch in dieser Höhe. Bei Ihnen scheint das Verhältnis zwischen geschuldeter Summe und den Mahngebühren etwas überrissen. Konkret sind es 18 Prozent. Für die Verspätung hätte der Staat aber noch weit mehr verlangen dürfen, denn gemäss Gesetz muss ein säumiger Zahler mit Gebühren zwischen 20 und 200 Franken rechnen. Die Mahngebühren sind eine Entschädigung für Umtriebe. Weitere Kosten dürfen nicht auferlegt werden.

Immerhin können Sie erwirken, dass die Behörde die Höhe der Mahngebühren überdenkt. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsbeistand Streitfall Braucht es einen Anwalt? , nur Zeit. Verlangen Sie eine Verfügung, also eine Begründung für die Mahngebühren.

In der Folge haben Sie 30 Tage Zeit, um zu begründen, warum Sie finden, die Gebühr sei überrissen.

Wie funktioniert die AHV?

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Achtung: Seit 2023 beträgt die AHV-Mindestrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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