Als Schweizer Bürger wird Ihnen die AHV auch ins Ausland ausbezahlt. Ergänzungsleistungen (EL) erhalten Sie hingegen nur, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Sie müssten also vor der Abreise klären, ob Sie in Thailand ausschliesslich von der AHV-Rente leben können. Es kann sein, dass für Sie eine Auswanderung ohne den finanziellen Zustupf der Ergänzungsleistungen nicht möglich ist.
Unter gewissen Einschränkungen können Sie den Winter dennoch in Thailand verbringen und die Ergänzungsleistungen behalten – dann nämlich, wenn Sie nie länger als 92 Tage bzw. drei Monate am Stück im Ausland sind. Bleiben Sie länger fort, erhalten Sie ab dem Folgemonat keine EL mehr, bis Sie wieder in die Schweiz zurückkehren.
Theoretisch könnten Sie dann nach wenigen Tagen gleich wieder abreisen. Pro Kalenderjahr dürfen Sie aber maximal 183 Tage, das heisst sechs Monate, im Ausland verbringen. Sind Sie länger ausser Landes, verlieren Sie den Anspruch für den Rest des Jahres definitiv und erhalten auch nach Ihrer Rückkehr bis zum 31. Dezember keine EL mehr.
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2EL-Revision: Das hat sich seit 2021 geändert
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht - wo finde ich Hilfe?
Was tun, wenn die Einkünfte aus AHV und IV nicht reichen?
Unser Ratgeber-Buch zeigt mit vielen Beispielen, wer Anspruch auf EL hat und wie diese beantragt und berechnet werden. 7. Auflage mit allen neuen Regeln seit 2021.
1 Kommentar
Vielen Dank. Hat mir sehr geholfen