Ja, das ist unter gewissen Voraussetzungen tatsächlich möglich. Nicht selten dauert es mehrere Jahre, bis eine Person, die sich bei der IV anmeldet, Bescheid über den Anspruch auf eine Rente erhält. Entsprechend oft kommt es vor, dass Versicherte, die an tödlich verlaufenden Krankheiten leiden, den Abschluss des Verfahrens nicht mehr erleben.

Wenn das passiert, können die Erben von der IV den Entscheid über die ausstehenden Leistungen verlangen, und sie haben das Recht, diese allenfalls zu beziehen. Die Erben haben sogar das Recht, gegen den Entscheid der Invalidenversicherung zu rekurrieren, wenn sie damit nicht einverstanden sind.

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Falls die Invalidenversicherung Ihrer verstorbenen Mutter also nachträglich bis zu deren Tod eine Rente zuspricht und für Sie eine Ausschlagung des Erbes nicht infrage kommt, erben Sie diese Summe. Und wenn Sie mit dem Rentenentscheid nicht einverstanden sind, können Sie das Gericht anrufen.

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IV - Was steht mir zu?
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Rechtsratgeber
Merkblatt «Gesetzliche Erbfolge»

Wer gehört zu den gesetzlichen Erben und wer besitzt Pflichtteilsrechte? Im Merkblatt «Gesetzliche Erbfolge» erhalten Beobachter-Mitglieder eine hilfreiche Übersicht, auch zu Adoptiv- und ausserehelichen Kindern.