Ja. Die Radio- und Fernsehgebühren werden pro Haushalt und nicht pro Person oder pro Empfangsgerät erhoben. Wenn in einem Mehrpersonenhaushalt eine Person zusätzlich zu ihrer IV- oder AHV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhält, kann diese Person ein Gesuch um Befreiung von den Gebühren stellen. Wird das Gesuch gutgeheissen, gilt die Befreiung für den Haushalt und somit für alle Personen und Geräte.
Von der Gebührenabgabe werden Sie befreit, wenn Ihr Freund eine Kopie einer EL-Verfügung an die Serafe AG zustellt. Die Verfügung gilt als Gesuch zu diesem Zweck.
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2EL-Revision: Das hat sich seit 2021 geändert
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht - wo finde ich Hilfe?
Was tun, wenn die Einkünfte aus AHV und IV nicht reichen?
Unser Ratgeber-Buch zeigt mit vielen Beispielen, wer Anspruch auf EL hat und wie diese beantragt und berechnet werden. 7. Auflage mit allen neuen Regeln seit 2021.