Nein, die Erbschaft wirkt sich nicht negativ auf die IV-Rente aus. Denn die Rente hat nichts mit dem Vermögen zu tun. Sie erhalten sie für eine Einkommenseinbusse, die auf eine Krankheit oder einen Unfall zurückgeht. Das Gleiche würde für eine Invalidenrente gelten Invalidenversicherung Das müssen Sie über die Invalidenrente wissen , die Sie zusätzlich von der Pensionskasse bekommen.

Anders verhält es sich, falls Sie zusätzlich zur IV-Rente Ergänzungsleistungen beziehen. Hier wirkt sich die Erbschaft aus, denn das Vermögen wird bei der Berechnung miteinbezogen. Es ist also durchaus möglich, dass man nach einer Erbschaft weniger oder gar keine Ergänzungsleistungen mehr bekommt Ergänzungsleistungen Muss ich die EL zurückgeben? .

Als Konsequenz daraus die Erbschaft einfach zu verschweigen lohnt sich nicht. Es gibt nicht nur eine Meldepflicht, sondern grundsätzlich auch einen Zwang zur Rückzahlung, wenn man Leistungen einer Sozialversicherung erschleicht.

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Quelle: Beobachter Edition
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Tina Berg, Redaktorin
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