Nein. Das neue Erbrecht, gültig ab dem 1. Januar 2023, ändert nichts an der gesetzlichen Erbfolge . Ihre Kinder beerben Sie automatisch. Falls die gesetzlichen Erbanteile nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, kann man in einem Testament oder Erbvertrag sein Erbe anders verteilen. Dabei sind jedoch die Pflichtteile bestimmter Erben zu beachten. Der Pflichtteil ist ein garantiertes Minimum des gesetzlichen Erbteils.

Bisher hatten Eheleute, eingetragene Partner sowie die Eltern einen Pflichtteil von der Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils. Die Nachkommen konnten sogar drei Viertel beanspruchen.

Für Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 entfällt der Pflichtteilsschutz der Eltern, und das garantierte Minimum der Nachkommen sinkt auf die Hälfte. Der Pflichtteil der Eheleute und eingetragener Partnerinnen bleibt gleich.

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