Es war ein schlechter Tag, an dem Peter Reichmuth klar wurde, dass er 64'000 Franken an Krankenkassenprämien umsonst bezahlt hatte. Und das nur, weil er die Geschäftsbedingungen der Krankenkasse nie durchgelesen hatte. Doch der Reihe nach.

Der 61-Jährige wanderte 1995 nach Sri Lanka aus. Kurz zuvor kontaktierte er seine damalige Krankenversicherung Artisana. «Ich wollte eine Grund- und eine Zusatzversicherung, die auch im Ausland gelten.» Damit die Prämien auch sicher bezahlt würden, bat er seine in der Schweiz lebende Mutter, allfällige Korrespondenz zu erledigen. Die Prämien bezahlte er per Lastschriftverfahren.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Am Stammtisch kamen plötzlich Zweifel

Schon ein Jahr später veränderten sich die Spielregeln. Artisana fusionierte mit Helvetia. Peter Reichmuth war ab diesem Zeitpunkt automatisch bei der neu gegründeten Helsana versichert. Doch viel gravierender war, dass dann das neue Krankenversicherungsgesetz in Kraft trat. Für die Grundversicherung verlangt es zwingend einen Wohnsitz in der Schweiz. Einzig wer AHV aus der Schweiz bezieht oder vom Arbeitgeber vorübergehend in ein EU- oder Efta-Land entsandt wird, kann die Grundversicherung behalten.

«Davon wusste ich nichts, ich war doch in Sri Lanka», sagt Peter Reichmuth. «Und ich hatte mich ja vor meiner Abreise bei Artisana versichert, dass meine Policen auch im Ausland gültig sein würden.» Die Versicherungsbedingungen der Helsana, die die Kasse per 1997 verschickte, will er nie erhalten haben.

Dann, im Sommer 2015, besuchte Reichmuth einen Schweizer Stammtisch in Sri Lanka. Das Gespräch kam auf Krankenversicherungen. «Die einen meinten, man könne nicht im Ausland leben und in der Schweiz versichert sein, die anderen, darunter natürlich auch ich, waren sicher, dass das sehr wohl gehe», sagt Reichmuth.

Der ehemalige Automechaniker wollte «die Sache sauber abklären». Er meldete sich bei der Helsana und bat um die Versicherungsbedingungen. «Nachdem ich die gelesen hatte, war mir klar, dass ich fast zwei Jahrzehnte lang eine Versicherung bezahlt habe, die mir im Ernstfall gar nichts genützt hätte», sagt Reichmuth. «Wenn der Stammtisch nicht gewesen wäre, würde ich mein Geld nach wie vor für eine nutzlose Versicherung zum Fenster hinauswerfen.»

Quelle: Privat
13'000 Franken erhält er zurück

Der 61-Jährige verlangt die Auflösung des wertlosen Vertrags und fordert sein Geld zurück. Erst da realisiert man bei der Helsana, dass der Mann gar nicht hätte versichert werden können.

Schliesslich erklärt sich die Krankenkasse aus Kulanz bereit, Grund- und Zusatzversicherung rückwirkend auf Ende 2012 aufzuheben und Reichmuth die Beiträge von Januar 2013 bis Oktober 2015 zurückzuzahlen, mehr als 13'000 Franken.

Die restlichen 50'000 Franken wird Peter Reichmuth wohl abschreiben müssen. Er wäre gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, seinen Wegzug aus der Schweiz zu melden. Ausserdem stellt sich Helsana auf den Standpunkt, Reichmuth habe die Police durch die Bezahlung der Prämien stillschweigend angenommen. Und die Verjährungsfrist war bereits ein Jahr nach seinem Wegzug abgelaufen.

Quelle: Privat

Mehr zum Thema

Auslandaufenthalt: Vergessen Sie nicht, den Behörden Adieu zu sagen

Wer eine längere Reise in die Ferne plant oder gar auswandern möchte, muss sich hier abmelden. Das will gut vorbereitet sein – damit der Behördengang nicht zum Spiessrutenlauf wird.

zum Artikel

Mann und Frau betrachten Globus vor ihnen
Quelle: Thinkstock Kollektion
Rechtsratgeber
Mehr zu Krankenversicherung

Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.