Legen auch Sie Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse (PK) jeweils praktisch unbesehen in einem Ordner ab? Oder können Sie aus dem Stegreif sagen, wie hoch Ihr momentanes Vorsorgeguthaben ist? Oder wie hoch das voraussichtliche Guthaben bei Ihrer Pensionierung sein wird? Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht das Vorsorgeguthaben bei der Pensionskasse immerhin den grössten Vermögensposten aus. Nehmen wir an, Sie hätten denselben Betrag auf einem Bankkonto: Dann würden Sie die jeweiligen Abrechnungen wahrscheinlich haargenau prüfen.

Vorsorgeausweis: Welche Leistungen stehen mir schon heute zu?

Verschieben Sie es nicht auf später: Ihre Vorsorgesituation wirkt sich im Hier und Jetzt aus. Ihr aktuelles Guthaben könnten Sie schon heute beziehen, um eine Wohnung zu kaufen oder den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Auch darauf, wie gut Sie und Ihre Familie abgesichert Soziale Absicherung Das haben Paare in der Kasse sind, hat die Pensionskasse erheblichen Einfluss: Sollten Sie wegen einer schweren Krankheit invalid werden oder sogar sterben, erhalten Sie beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen eine Rente.

Die wichtigsten Infos sind auf dem Vorsorgeausweis vermerkt, der zumindest einmal im Jahr verschickt wird. Wer dieses Dokument richtig lesen und interpretieren kann, legt damit den Grundstein für eine solide Vorsorgeplanung.

Der Ausweis muss transparent darüber Auskunft geben, wie Ihre jährlichen Einzahlungen verwendet werden und welche Leistungen Ihnen zustehen. Allerdings informieren längst nicht alle Pensionskassen so klar und durchsichtig, wie es wünschenswert wäre.

Pensionskasse gibt Auskunft bei Unklarheiten über den Ausweis

Lassen Sie sich nicht abschrecken: Es ist Ihr Geld, das die Pensionskasse verwaltet. Kontrollieren Sie deshalb alle Angaben, fragen Sie nach, insistieren Sie, bis Sie durchblicken. Sie haben einen Anspruch auf vollumfängliche Auskunft.

Buchtipp
Mit der Pensionierung rechnen
Mit der Pensionierung rechnen

Die wichtigsten Kennzahlen zum Ausweis der Pensionskasse

  • Mindestalter für die Pensionierung nach BVG: 58
  • Obligatorische Vorsorge nach BVG: Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken («Eintrittsschwelle») bis zu einem Maximum von 88’200 Franken
  • Koordinationsabzug: Dieser Betrag, gegenwärtig 25’725 Franken, wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Dieser beträgt höchstens 62’475 Franken bzw. mindestens 3675 Franken.
  • Überobligatorische Vorsorge: Das ist der Teil des Lohns über 88’200 Franken im Jahr. Falls im Reglement der Pensionskasse vorgesehen, lässt sich auch ein Jahreslohn unter 22’050 Franken abdecken.
  • Mindestzins: Zinssatz, zu dem das Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge verzinst wird (Stand 2024: 1,25 Prozent). Die Verzinsung in der überobligatorischen Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest; es besteht kein gesetzlicher Mindestzinssatz.
  • Technischer Zins: Damit berechnet die Pensionskasse, wie hoch die Rendite auf dem Rentenkapital künftig sein wird. Ein tiefer technischer Zins bedeutet tiefe Zinsen und Zinseszinsen und daher meist eine tiefere Rente.
  • Umwandlungssatz: Grundlage zur Berechnung der PK-Rente. Für die obligatorische Vorsorge beträgt er bei ordentlicher Pensionierung 6,8 Prozent. Das heisst: Pro 100’000 Franken Altersguthaben werden 6800 Franken Rente im Jahr bezahlt. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede PK selber fest.
  • Bezug des PK-Guthabens: Wollen Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder als Kapital beziehen? Oder werden Sie beides kombinieren (eine Rente für die Grundbedürfnisse, das Kapital fürs Ausserordentliche)? Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel «PK-Guthaben: Rente oder Kapital – das ist hier die Frage».

Ein Muster für einen Vorsorgeausweis und wie die Angaben und Zahlen zu verstehen sind, erhalten Sie bei der Sammelstiftung Profond.

Obligatorium und Überobligatorium in der Pensionskasse

Das Pensionskassengesetz BVG ist ein Minimalgesetz: Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen muss jede Pensionskasse mindestens erfüllen.

Diese Minimalanforderungen werden als Obligatorium bezeichnet (Obergrenze zurzeit 88’200 Franken Jahreseinkommen). Gehen die Leistungen darüber hinaus, nennt man sie überobligatorisch. Viele Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit: etwa höhere Invalidenrenten, höhere Beiträge an das Alterskapital oder bessere Bedingungen für die Versicherung von Teilzeitangestellten. Das kostet allerdings zusätzliche Prämien.

Die unterschiedlichen überobligatorischen Leistungen führen dazu, dass es eine Vielzahl von Pensionskassenmodellen gibt. Ohne die Regelungen bei Ihrer Pensionskasse zu kennen, können Sie also nicht wissen, wie Sie versichert sind und wie Sie sich allenfalls noch besser absichern könnten. Angaben dazu finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis und in Ihrem Pensionskassenreglement. Darin finden Sie unter anderem folgende Angaben:

  • Berechnung Ihres versicherten Verdienstes (zum Beispiel Einbezug oder Ausschluss des 13. Monatslohns, von Gratifikationen);

  • Rentenumwandlungssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Bereich;

  • allfälliger Anspruch der Konkubinatspartnerin beziehungsweise des Konkubinatspartners auf eine Rente bei Ihrem Tod;

  • Anpassung der Rente an die Preisentwicklung (Teuerungsausgleich);

  • wann der früheste Zeitpunkt für eine vorzeitige Pensionierung ist und wie hoch die Rente in diesem Fall voraussichtlich sein wird;

  • Möglichkeit zum Bezug des Altersguthabens als Kapital statt als Rente;

  • Auszahlung von Todesfallkapitalien an die Erben;

  • Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf eine Hinterlassenenrente;

  • Wartefrist bis zur Auszahlung einer Invalidenrente;

  • Bestimmungen beim Austritt (zum Beispiel Berechnung der Freizügigkeitsleistung).

Wie funktioniert die Pensionskasse?

loading...
Achtung: Seit 2023 müssen Angestellte 22’050 Franken jährlich verdienen, um bei der Pensionskasse des Arbeitgebers obligatorisch versichert zu sein.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Mehr zu Pensionskasse bei Guider

Arbeitnehmende zahlen jahrelang in die Pensionskasse (2. Säule) der Arbeitgeberin ein, bei einem Stellenwechsel manchmal sogar in mehrere. Guider bietet Beobachter-Mitgliedern mithilfe von Merkblättern und Vorlagen eine optimale Entscheidungsgrundlage. Etwa zur Frage, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt oder wie ein Budgetplan hilft, um Einkünfte und Ausgaben im Pensionsalter im Griff zu haben.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren