Ja, unter gewissen Voraussetzungen, denn die Schulden bleiben nach dem Privatkonkurs bestehen. Gläubiger können ihr Geld jederzeit wieder einfordern.

Sie müssen aber nur bezahlen, wenn Sie zu neuem Vermögen gekommen sind. Das Gesetz definiert nicht, was als neues Vermögen gilt. Auch das Bundesgericht hat in verschiedenen Urteilen lediglich festgehalten, dass sich der Schuldner nach Durchführung des Konkurses wieder «wirtschaftlich und sozial soll erholen können». Ihm solle ein «standesgemässes Leben» zugebilligt werden. Eine Formulierung, die viel Raum für Interpretationen lässt. Die Gerichte legen daher unterschiedlich aus, was als neues Vermögen gilt.

Das Geld nicht einfach verprassen

Eindeutig ist, was nicht standesgemäss ist: eine Yacht etwa oder eine Ferienwohnung. Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Auto, Fernseher oder Computer stellen in der Regel kein neues Vermögen dar, sofern sie nicht besonders wertvoll sind.

Gross sind die Unterschiede bei der Bemessung der Geldreserve, die nicht als neues Vermögen klassifiziert wird. Je nach Gericht gilt bereits ein Betrag ab 5000 oder 10'000 Franken als neues Vermögen. Andere Gerichte erlauben eine Reserve in der Höhe der Lebenshaltungskosten von ein bis maximal drei Monaten.

Beim Einkommen achten alle Gerichte darauf, dass der Schuldner sein Geld nicht einfach verprasst. Zu diesem Zweck haben sie das «vermögensbildende Einkommen» erfunden, das zur Bildung von Vermögen ausreichen würde. Ob dieses tatsächlich vorhanden ist, spielt keine Rolle.

Bei der Berechnung des vermögensbildenden Einkommens gehen die meisten Gerichte vom durchschnittlichen Einkommen im Jahr vor der Zustellung des Zahlungsbefehls aus. Grundlage für die Berechnung der monatlichen Ausgaben ist das betreibungsrechtliche Existenzminimum: Der Grundbetrag wird je nach Gericht um 25 bis 100 Prozent erhöht und um diverse Zuschläge – etwa laufende Steuern – erweitert.

Checkliste «Einrede – kein neues Vermögen» bei Guider

Beobachter-Abonnenten erhalten mit der Checkliste «Einrede – kein neues Vermögen» zusätzliche Tipps, wie sie sich wehren, wenn sie nach einem Privatkonkurs betrieben werden, obwohl sie zu keinem neuen Vermögen gekommen sind.