Nein. Denn das Gesetz orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen: Halterin kann also nur jene Person sein, die die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in ihrem Interesse oder auf ihre Kosten verwendet. Wenn Ihr Freund das Auto am meisten benutzt, muss er sich auch als Halter eintragen lassen.

Aber: Falls Ihr Freund das Auto dringend für seine Arbeit braucht, ist dieses ein sogenanntes Kompetenzstück und darf nicht gepfändet werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er den Wagen als selbständiger Handwerker zum Transport seiner Werkzeuge braucht.

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Aber Halter hin oder her: Wenn Sie das Auto kaufen, werden Sie Eigentümerin und können es Ihrem Freund zur Verfügung stellen. Wenn das Fahrzeug dann trotzdem gepfändet wird, können Sie sich dagegen wehren. Natürlich müssen Sie aber aufgrund der finanziellen Probleme Ihres Freundes damit rechnen, dass er Ihnen das Geld nie mehr zurückzahlen kann.
 


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