Nein. Denn das Gesetz orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen: Halter kann also nur jene Person sein, die die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in ihrem Interesse oder auf ihre Kosten gebraucht. Wenn Ihr Freund das Auto am meisten benutzt, muss er sich auch als Halter eintragen lassen.

Aber: Falls Ihr Freund das Auto dringend für seine Arbeit braucht, ist dieses ein sogenanntes Kompetenzstück und darf nicht gepfändet werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er den Wagen als selbständiger Handwerker zum Transport seiner Werkzeuge braucht.

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Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Sie das Auto kaufen, damit Eigentümerin werden und es Ihrem Freund zur Verfügung stellen. Wenn das Fahrzeug dann trotzdem gepfändet wird, können Sie sich dagegen wehren. Natürlich müssen Sie aber aufgrund der finanziellen Probleme Ihres Freundes damit rechnen, dass er Ihnen das Geld nie mehr zurückzahlen kann.

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Wenn sich der Schuldenberg anhäuft, nutzen meist dubiose Sanierungsbüros die Unwissenheit der Schuldner. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie das Verfahren eines Privatkonkurses aussehen könnte, welche Rechte bei einer Pfändung gelten und erhalten in einer Schuldenberatung weitere Handlungsanweisungen.

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