Sozialhilfe nach Umzug – welche Gemeinde ist zuständig?
Ich bin per 1. Juli umgezogen, konnte mich aus gesundheitlichen Gründen aber erst im August bei der neuen Gemeinde für Sozialhilfe anmelden. Wer zahlt den Juli?

Veröffentlicht am 17. September 2026 - 06:00 Uhr

Bei einem Wohnsitzwechsel muss gemäss Skos-Richtlinien die bisherige Unterstützungsgemeinde die materielle Grundsicherung für den ersten Monat am neuen Wohnort sicherstellen. Sprich: Grundbedarf, Miete und Krankenkasse.
Da Sie am 1. Juli umgezogen sind, ist somit noch die alte Gemeinde für die Kosten des gesamten Monats Juli zuständig. Diese Regelung dient dazu, der neuen Gemeinde Zeit für die Fallaufnahme zu geben und sicherzustellen, dass Sie trotz des Umzugs nicht ohne Geld dastehen.
Erst ab August übernimmt dann die neue Gemeinde die laufenden Kosten. Dass Sie sich wegen Ihrer Gesundheit erst im August anmelden konnten, ändert an dieser Zuständigkeit für den Juli nichts.
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer früheren Wohngemeinde, falls diese die Zahlung für Juli eingestellt hat, und verweisen Sie auf den Übergangsmonat. Die neue Gemeinde ist erst ab dem Zeitpunkt Ihrer dortigen Anmeldung für die Bezahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zuständig.
Wie hoch ist der Grundbedarf in der Sozialhilfe in Ihrem Wohnkanton? Die Checkliste «So viel Geld gibt es in den Kantonen» zeigt es ausführlich für Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten.




