Bundesgericht zur Sozialhilfe
Nicht alles, was aufs Konto kommt, gilt als Einkommen
Die Stadt St. Gallen kürzte einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützung, weil dieser Rückzahlungen eines Darlehens erhielt. Dafür setzt es eine Rüge des Bundesgerichts ab: Die Kürzung war nicht gerechtfertigt.