Die Narkoseärztin Simone Stöhr aus Männedorf ZH wurde von den Steuerbehörden in den finanziellen Ruin getrieben. Wegen schwerer Depressionen hatte sie zwischen 2004 und 2012 keine Steuererklärungen eingereicht. Die kantonale Steuerbehörde und die Gemeinde schätzten ihr Einkommen jeweils nach Ermessen ein, auf bis zu 750'000 Franken, rund das Dreifache ihres tatsächlichen Lohns (siehe Tabelle unten). Weil die Ärztin die Steuerrechnungen über insgesamt 1,8 Millionen Franken nicht mehr bezahlen konnte, wurde zuerst ihr Lohn, später ihre Rente gepfändet.

«Nicht zu rechtfertigende Willkür»

Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen jetzt für nichtig erklärt – rückwirkend bis ins Jahr 2006. Das kantonale Steueramt muss die Steuern nun aufgrund des tatsächlich erzielten Einkommens neu berechnen.

Das Urteil geht hart ins Gericht mit dem Zürcher Steueramt: «Es hat jahrelang und in immer unerträglicherem Ausmass seine Untersuchungspflicht verletzt.» Das Ergebnis seien «falsche und willkürliche Einschätzungen», vorgenommen «wider besseres Wissen».

Ärztin Simone Stöhr ist erleichtert: «Ich brauche nicht viel Geld zum Leben. Aber mit den immensen Schulden in die Pensionierung zu gehen, war eine schwere Last.» Ihre ganze Energie hatte sie über Jahre in die Arbeit als Narkoseärztin gesteckt. Sie lebte isoliert, litt an Depressionen, öffnete die Post nicht mehr und geriet immer tiefer in die Steuerfalle. Einem Vorgesetzten im Spital fiel dann auf, dass mit ihr etwas nicht stimmen konnte. Auf seinen Rat hin suchte sie einen Psychiater auf und holte sich Rechtsbeistand. Vor zwei Jahren machte der Beobachter den Fall publik (siehe Video). 

 

 

Neue Richtlinien für Einschätzungen

Heute hat Stöhr ihre Finanzen und Steuern mit Unterstützung einer Steuerberaterin wieder im Griff. Der Grossteil der zu viel bezahlten Steuern wird sie zurückerhalten. Euphorisiert wirkt sie deswegen nicht. «Ich plane keine Weltreise. Ich bin zufrieden mit meinem eher bescheidenen Leben. Das soll sich nicht ändern.» 

Auf einen Erfolg vor Bundesgericht hatte sie zwar immer gehofft – «aber nicht immer daran geglaubt». Ein grosser Dämpfer war das Urteil der Vorinstanz, des Zürcher Verwaltungsgerichts. Es liege in der Natur von Einschätzungen, dass sie zu hoch ausfallen können, argumentierte es. Zudem hätte sich die Ärztin ja rechtzeitig wehren können. Genau das war ihr wegen der Depressionen aber nicht möglich.

Auch das Verwaltungsgericht muss jetzt heftige Kritik aus Lausanne einstecken. «Unzureichend, oberflächlich und lückenhaft» habe es sich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. 

Neue Richtlinien für Einschätzungen

Das Lausanner Urteil hat Folgen für die gesamte Einschätzungspraxis. Es setzt Kantonen und Gemeinden Grenzen. Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, wird nicht zum Freiwild. Einschätzungen dürfen gemäss Urteil weder nach freiem Belieben erfolgen, noch als Bestrafung für das Nichteinreichen unrealistisch hoch ausfallen. Für Letzteres haben die Behörden ja die Möglichkeit, Säumige zu büssen. «Eine Einschätzung soll dagegen dem realen Sachverhalt und der materiellen Wahrheit möglichst nahe kommen», so die Lausanner Richter. Dazu seien – je nach Fall – auch eigene Abklärungen durch die Behörden nötig.

Die Zürcher Finanzdirektion will trotzdem an automatischen Erhöhungen festhalten. «Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, muss auch künftig damit rechnen, dass sein Einkommen höher als im Vorjahr eingeschätzt wird, unter Umständen bis zu 20 Prozent», sagt Roger Keller, Sprecher der Zürcher Finanzdirektion. Ausserdem drohten happige Bussen. Willkürlich seien solche Erhöhungen erst, wenn das Steueramt erfahre, was für ein Einkommen der Steuerpflichtige tatsächlich habe. Das sei etwa bei Lohnpfändungen der Fall. «Wir sind aber grundsätzlich weiterhin nicht verpflichtet, umfangreiche eigene Nachforschungen zum Lohn anzustellen.»

Andere Kantone führen eigene Abklärungen durch, etwa indem sie Lohnausweise beim Arbeitgeber einfordern oder sich bei den Sozialversicherungen über AHV-Zahlungen informieren. Zürich will das weiterhin nicht automatisch und nicht in jedem Fall tun. 

Wann Abklärungen zwingend sind, will die Finanzdirektion in neuen internen Richtlinien festhalten. Gründe könnten neben Lohnpfändungen auch Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen sein. «Das Urteil wird sicher in die Richtlinien einfliessen», sagt Sprecher Roger Keller.

Das Lausanner Urteil ermögliche bereits jetzt vielen Betroffenen, eine Neuberechnung ihrer Steuerschuld zu verlangen, schätzt Patrizia Stiegler, Rechtsvertreterin der Ärztin. «Wer wiederholt und krass zu hoch eingeschätzt worden ist, kann auf das Urteil verweisen und seine Unterlagen für die betroffenen Jahre beim kantonalen Steueramt nachreichen.» Die Behörden müssten den Fall dann von Amtes wegen neu beurteilen – unabhängig von den Gründen, die zum Nichteinreichen der Steuererklärungen führten.

Bisher hatten Betroffene nur Chancen auf eine Neuberechnung, wenn sie gesundheitliche Beeinträchtigungen belegen konnten. Das ist nur mit ärztlichen Berichten und Gutachten möglich, die kaum rückwirkend erstellt werden können. Betroffene müssen also bereits zur Zeit der Versäumnisse in ärztlicher Behandlung gewesen sein. 

Eine ganze Serie von Fällen

Der Beobachter hat in den letzten Jahren diverse Fälle krasser Fehleinschätzungen durch Zürcher Gemeinden und das kantonale Steueramt aufgerollt. Besondere Aufmerksamkeit erregte 2014 der Fall Ernst Suter. Der Hilfsarbeiter und Legastheniker aus Dürnten ZH hätte laut Steuereinschätzung einen Jahreslohn von bis zu 400'000 Franken erzielt. Die aufgebrachten Stimmberechtigten beschlossen darauf an einer Gemeindeversammlung, Suter 250'000 Franken zu viel bezahlter Steuern als Schenkung zurückzuerstatten. So musste sich kein Gericht mit der Sache befassen.

Die pensionierte Ärztin Simone Stöhr kann mit Rückerstattung von mehreren Hunderttausend Franken rechnen – die sie für Einkommen bezahlen musste, die sie nie erzielt hat. «Ich hoffe, das Urteil sorgt jetzt auch bei anderen Betroffenen für etwas mehr Gerechtigkeit», sagt sie.

Tatsächliches Einkommen und Steuereinschätzung im Fall Simone Stöhr
Periode Tatsächlicher Nettolohn in CHF Ermessenseinschätzung in CHF
2004* 247'613 350'000
2005* 248'657 400'000
2006** 233'012 400'000
2007 274'445 500'000
2008 253'312 600'000
2009 248'570 750'000
2010 260'948 750'000
2011 239'722 500'000
2012 249'942 500'000

*Die Einschätzungen für 2004 und 2005 sind verjährt.
**Bundesgericht erklärt Einschätzung seit 2006 für nichtig.

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