Es kommt auf Ihren Wohnkanton an. Die Kantone Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn und Zürich regeln es so: Angestellte dürfen die Berufskosten, Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort und die Verpflegungskosten bei den Steuern abziehen, wie sie ohne Covid-19 angefallen wären. Die Arbeitstage zu Hause werden behandelt, als wären Sie im Büro gewesen. Im Gegenzug können Sie keine Homeoffice-Kosten abziehen Homeoffice Kann ich eine Entschädigung verlangen? , etwa für ein Arbeitszimmer.

Der Kanton Bern ist noch grosszügiger: Wenn Sie von Mitte März bis Mitte Juni 2020 mit dem Auto statt mit dem öffentlichen Verkehr zum Arbeitsort gefahren sind, sind anstelle der Abokosten die Kosten für das Auto abzugsfähig. Denn die Nutzung des öffentlichen Verkehrs galt während dieser Zeit als unzumutbar. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören Arbeit, Reisen, Events & Co. Rechtliche Fragen zum Coronavirus , wird die Frist vermutlich auf Ende 2020 ausgedehnt, da Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr immer noch problematisch sind. Aufgrund der Coronavirus-Krise ist der Steuerverwaltung des Kantons Bern für diese Zeit ausnahmsweise kein Nachweis zu erbringen, dass die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel «nicht zumutbar» ist. Neben den Fahrkosten für den Arbeitsweg ziehen Sie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung ab.

Noch ist offen, wie andere Kantone diese Fragen regeln werden.

Bedingungen fürs Auto

Denken Sie daran: Grundsätzlich dürfen Sie nur die Kosten für das Abo des öffentlichen Verkehrs abziehen. Fürs Auto können Sie die Kosten nur absetzen, wenn Sie dank ihm deutlich schneller am Arbeitsort sind, wenn Sie etwa eine Stunde Zeit einsparen. Oder auch dann, wenn Sie frühmorgens arbeiten müssen und noch kein öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht. Die genauen Voraussetzungen definiert jeder Kanton selbst.

Einen Abzug für die auswärtige Verpflegung haben Sie nur zugut, wenn Sie ganztags arbeiten und die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zu gross ist, um sich mittags daheim zu verpflegen.

Was gilt bei Homeoffice, Kurzarbeit und Quarantäne?

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Arbeitsrechtspezialistin Irmtraud Bräunlich Keller erläutert, was Arbeitnehmende während der Pandemie wissen müssen.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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