Bei einem Unfall ist die Schuldfrage zentral. Eine Haftung hängt vom Verschulden und von der Sorgfaltspflicht ab. Was heisst das nun in Ihrem Fall? Hat Sie der Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht, dass man mit diesem Klienten nicht allein ins Auto steigen darf und immer eine zusätzliche Betreuungsperson die Fahrt begleiten muss? In diesem Fall hätten Sie die Sorgfaltspflicht verletzt und müssten in der Folge einen grösseren Teil des Schadens an Ihrem Auto selber berappen. War es jedoch der erste Epilepsieanfall Ihres Betreuten, wird man Ihr Verschulden als gering einstufen.

Die Ausbildung wird berücksichtigt

Auch das berufliche Wissen wird bei der Haftungsfrage berücksichtigt. Ein ausgebildeter Sozialpädagoge hätte vielleicht wissen können, was es heisst, mit einem epilepsiekranken Klienten unterwegs zu sein – das wird hingegen bei einem Praktikanten der Sozialpädagogik oder bei einem Zivildienstleistenden kaum vorausgesetzt. Für die Kostenübernahme heisst das: Bei leichtem Verschulden zeigt die Gerichtspraxis, dass der Arbeitnehmer kaum etwas übernehmen muss, der Arbeitgeber haftet grossmehrheitlich. Bei mittlerem Verschulden muss sich der Arbeitnehmer beteiligen, und erst bei schwerem Verschulden trägt er die gesamten Kosten.

Unfallversicherung kann Geld fordern

Die Kosten bei einem Personenunfall zahlt die jeweilige Unfallversicherung des Verletzten. Das kann der Unfallversicherer seines Arbeitgebers sein, wenn die betroffene Person mindestens acht Stunden wöchentlich bei diesem arbeitet – oder aber die Krankenkasse, wenn die Person weniger arbeitet. Die Unfallversicherung kann jedoch Rückgriff auf den Verursacher des Unfalls nehmen.

In der Schweiz sind eigentlich alle Personen unfallversichert; entweder über die Unfallversicherung der Arbeitgeber oder aber über die private Krankenkasse. Aus diesem Grund ist eine Insassenversicherung lediglich sinnvoll, wenn Sie oft ausländische Personen chauffieren.

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Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Abonnenten erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.