Ja. Der Schutz für Annullierungskosten beginnt in der Regel mit dem Abschluss des Vertrags für die Jahresversicherung – und endet, wenn man losreist. Falls während dieser Zeit ein versichertes Ereignis eintritt – etwa eine ernsthafte Erkrankung –, übernimmt die Versicherung die Kosten, die wegen der Absage der Reise entstehen. Sie haben nun die alte Versicherung gekündigt und eine neue abgeschlossen. Wenn Sie jetzt vor der geplanten Abreise krank und reiseunfähig werden, übernimmt die neue Versicherung die Annullierungskosten.

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Achtung: In der Regel decken Reiseversicherungen die Kosten bei einer ernsthaften Krankheit nicht, wenn Sie beim Buchen der Reise bereits davon gewusst haben. Lesen Sie dazu die Voraussetzungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wer einen längeren Auslandaufenthalt plant oder öfters im Jahr verreist, wird sich unweigerlich mit der Frage beschäftigen, welche Reiseversicherungen man braucht. Mitglieder des Beobachters erfahren, ob sich eine Annullierungskostenversicherung lohnt und was durch den ETI-Schutzbrief gedeckt ist.

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