Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet und wer nicht. Denn Erwachsene, die bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden arbeiten, sind automatisch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Die Unfallversicherung übernimmt die medizinischen Kosten, zahlt den Lohnausfall und kommt für die oft hohen Bergungskosten auf.
Personen, die nicht arbeiten, Kinder, Hausfrauen oder Studierende hingegen sind über die Krankenversicherung für die Unfallfolgen versichert – die Krankenkasse bezahlt jedoch lediglich die medizinischen Aufwendungen abzüglich Franchise und Selbstbehalt, der Arbeitsausfall einer Hausfrau etwa oder Leistungen an Hinterbliebene sind nicht versichert. Bei den Rettungskosten übernimmt die Krankenversicherung höchstens 50 Prozent, bis maximal 5000 Franken jährlich.
Für diesen Personenkreis lohnt es sich also, über mögliche Zusatzversicherungen oder über eine Gönnerschaft bei einer Rettungsorganisation nachzudenken.
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Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Mitglieder von Guider erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.