Eigentlich dachte Susanne Gerber*, die DDR sei längst untergegangen. Doch dann holte sie dieses Gefühl ein, das sie aus ihrer Jugend kannte. Ihre Rechtsvertreterin hatte sie angerufen und ihr von den Detektiven erzählt.

Plötzlich war es, als sei sie wieder auf Verwandtenbesuch in Deutschlands sozialistischem Osten, stünde wieder am Grenzübergang zum untergegangenen Überwachungsstaat, in dem damals die halbe Familie ihrer Berliner Mutter lebte.

Susanne Gerber hatte Angst, dass jemand sie beobachtet. Sie sperrte den warmen Frühlingstag hinter die Rollläden und rief von der verdunkelten Wohnung aus ihren Partner an. Das war im letzten Mai.

Ein ganz legaler Sachbearbeiter-Entscheid

Ihrem Freund erzählte sie, was sie soeben erfahren hatte: dass sie im Winter im Zeitraum von sieben Wochen an vier Tagen überwacht worden war. Dass ein Versicherungs-Sachbearbeiter ohne richterlichen Beschluss entschieden hatte, sie heimlich filmen zu lassen. Und dass das in der Schweiz legal sei. 

Zu diesem Zeitpunkt waren die Privatdetektive längst abgezogen. Sie lauerten Gerber nicht mehr vor ihrem Haus in Basel auf, im Auftrag der Mobiliar-Taggeldversicherung. «Ich wurde ausspioniert, ohne dass ich etwas davon bemerkt hätte.»

Susanne Gerber sitzt im Dachstockbüro ihrer Rechtsberaterin. Die Pädagogin wirkt gelassen und formuliert scharf: «Das sind Stasi-Methoden.» – «Ich fühle mich betrogen.» – «Ich hatte diese Schmerzen. Bestätigt von zwei Ärzten. Doch die Versicherung stempelte mich zur Betrügerin.»

Ein Arztbesuch mit Folgen

Angefangen hatte es an einem Januarmorgen vor zwei Jahren, als sie ihren 50-Prozent-Job verlor. «Die Kündigung kam aus heiterem Himmel. Nach 16 Jahren hat mich die Behindertenwerkstatt fallen gelassen, um zu sparen. Trotz guten Mitarbeiterbewertungen.» 

Susanne Gerber geriet in eine psychische Krise. Sie wurde depressiv und liess sich – unmittelbar nach dem Entlassungsgespräch – krankschreiben. Als Folge wurde die Kündigungsfrist verlängert. Von Januar bis Ende Juli erhielt sie wegen der ärztlich diagnostizierten Depression Krankentaggelder von der Versicherung. Danach stand sie ohne Schutz der Krankentaggeldversicherung da. 

Zusätzlich zur Depression wurde Susanne Gerber von schlimmen Schmerzen in der Schulter geplagt. Deshalb ging sie ab Mai in die Physiotherapie. Im Juni wurden die Beschwerden so stark, dass die Hausärztin sie zu 100 Prozent arbeitsunfähig schrieb. Die Diagnose: Frozen Shoulder. Susanne Gerber konnte ihre linke Schulter kaum mehr bewegen, Gelenkschleimhaut und Gelenkkapsel waren entzündet. 

Dieses Arztzeugnis war der Beginn eines Streits mit der Mobiliar, der nun schon über ein Jahr dauert. Bis heute weigert sich die Versicherung, die Diagnose anzuerkennen. «Die Schulter schmerzte so stark, dass ich den Behinderten in der Werkstatt unmöglich die Kartonstapel für die Faltarbeiten hätte verteilen können», sagt Gerber. Und schon gar nicht hätte sie Querschnittgelähmte aus dem Rollstuhl heben können, um Windeln zu wechseln.
 

«Ich schaffte es kaum noch, das Bett frisch anzuziehen, die Haare zu waschen oder den Mantel anzuziehen.

Susanne Gerber*


Auf Anraten des Arztes schluckte Gerber das Antidepressivum Brintellix, das auch gegen Schmerzen verschrieben wird. «Ich schaffte es kaum noch, das Bett frisch anzuziehen, die Haare zu waschen oder den Mantel anzuziehen. Die Schulter tat höllisch weh, selbst wenn ich den Arm beim Gehen normal hängen liess.» 

Gerbers Rechtsvertreterin forderte deshalb die Auszahlung von Krankentaggeld für mindestens vier Monate. Das wären rund 8000 Franken. Doch die Mobiliar hatte einen anderen Plan: die Kundin begutachten und heimlich filmen.

Verdächtig fand die Versicherung den zeitlichen Verlauf der Krankmeldungen. Gerber habe sich einen Tag nach dem Kündigungsgespräch im Januar für fünf Monate krankschreiben lassen – wegen der Depression. Und drei Tage vor Ablauf der Versicherungsdeckung per Ende Juli die blockierte Schulter gemeldet. 

«Das machte uns misstrauisch», sagt Raoul Nanzer, Leiter Personenschaden bei der Mobiliar. Und weil die Hausärztin, die das Zeugnis ausgestellt habe, weder ein MRI noch Ultraschall angeordnet hat, habe man den eigenen ärztlichen Dienst hinzugezogen. Der habe festgestellt, dass die Diagnose Frozen Shoulder medizinisch nicht genügend nachgewiesen sei.

Die Falle von Zürich

Bloss: Diese Darstellung ist nicht ganz zutreffend. Das zeigen Dokumente der Mobiliar. Susanne Gerber war nicht drei Tage vor Ablauf der Versicherungsdeckung bei der Hausärztin, sondern rund einen Monat früher. Die Mobiliar hatte das anfänglich in ihren Akten auch so vermerkt. Doch als es zum Streit kam, erwähnte sie nur noch das spätere Datum – den Tag, an dem die Hausärztin ihre Nachfragen beantwortet hatte.

Susanne Gerber reichte ein zweites Arztzeugnis ein, das die Diagnose ihrer Hausärztin bestätigte. Gerber sei wegen der linken Schulter zu 100 Prozent arbeitsunfähig, schrieb der Orthopäde. In einem anderen Beruf sei Gerber aber «unter Angabe der Schulterdiagnose» vermittelbar. Darin erkannte die Mobiliar einen medizinischen Widerspruch und bestellte die Basler Klientin zu einem Gutachtertermin nach Zürich. 

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Gleichzeitig beauftragte sie ein Detektivbüro damit, Gerber auszuspionieren. «Wir ordnen Überwachungen in weit weniger als einem Prozent der Fälle an. Es ist die Ultima Ratio. Doch hier war es notwendig», sagt Mobiliar-Bereichsleiter Nanzer. Im Gesamtkontext des Falles seien die geschilderten Beschwerden schwierig nachzuvollziehen gewesen. «Wir machen Überwachungen auch nicht gern und können verstehen, dass die Versicherten erschrecken, wenn sie davon erfahren. Doch wir wollen Missbrauch verhindern. Es ist immer ein schwieriger Entscheid.» In diesem Fall sei aber alles korrekt abgelaufen.

Am Gutachtertermin – es war der Montag vor Weihnachten – legte sich ein Privatdetektiv an der Bellariastrasse 40 in Zürich auf die Lauer. In der Nähe des Praxiseingangs wartete er auf eine 50-jährige Frau, blonder Pagenschnitt, stilvoll gekleidet. Er filmte aus seinem Versteck, wie Susanne Gerber gegen halb zwei Uhr über die Strasse ging. Der Mobiliar-Schadenexperte notierte später dazu, dass die Bewegungsabläufe im Schulterbereich flüssig gewesen seien, «ohne dass […] schmerzverzerrende Mimiken oder Gestiken ersichtlich gewesen wären». Dass Susanne Gerber zu diesem Zeitpunkt schmerzlindernde Antidepressiva schluckte, erwähnte er nicht.

28 Stunden Einsatz, 30 Minuten Film

Einen Monat danach wartete ein Detektiv vor Gerbers Hauseingang in Basel. An drei Tagen filmte er, wie sie aufs Velo stieg, wegfuhr und wieder nach Hause kam. 28 Stunden waren die privaten Ermittler im Einsatz, rund eine halbe Stunde Filmmaterial gaben sie ab. Dieser Aufwand sei notwendig, um kein Zufallsergebnis zu produzieren, sagt die Mobiliar. Die beauftragten Detektive seien verpflichtet, auch entlastende Szenen festzuhalten und sich ans Gesetz zu halten. Durch die Fenster in die Wohnung zu filmen sei zum Beispiel illegal und deshalb tabu.

Unterhalb Gerbers Wohnung liegt ein Kiosk, ganz in der Nähe ein Café. Und gegenüber ihrem Haus eine blaue Parkzone. «Dort haben sich die Detektive wohl im Auto versteckt und mich gefilmt», sagt sie. Es sei eine belebte Strasse, deshalb sei ihr nichts aufgefallen. «Ich hatte nie das Gefühl, dass mich jemand beobachtete. Ich war völlig unbedarft. So wie man halt ist, wenn man in einem Staat lebt, in dem man nicht damit rechnen muss, überwacht zu werden.» 

Diese Arglosigkeit sei weg: «Wenn ich aus dem Haus komme, schaue ich mich um. Falls jemand lang auf unseren Hauseingang guckt, werde ich unruhig. Wenn jemand hinter mir Velo fährt, verlangsame ich und lasse mich überholen. Ich fühle mich inzwischen nicht mehr verfolgt oder bedroht. Doch ich bin viel misstrauischer.»

Die Mobiliar zeigte das Videomaterial einem Vertrauensarzt. «Bei den Aufnahmen ist klar ersichtlich, dass die Bewegungen spontan und flüssig sind. Diese wären hingegen so nicht vereinbar mit einer Frozen Shoulder», schreibt er. Somit sei eindeutig, dass von der Überwachung in Zürich an keine Arbeitsunfähigkeit bestehe.

Die Mobiliar gibt zwar zu, dass Gerber wegen der Schmerzen in der linken Schulter eventuell nicht habe arbeiten können. Trotzdem müsse sie nichts bezahlen. Begründet wird das mit einem argumentativen Trick: Medizinisch nachweisbar sei das Schulterleiden höchstens für die Zeit nach Gerbers Entlassung Ende Juli, ab dem Termin beim Spezialisten. Doch da sei der Versicherungsschutz bereits abgelaufen gewesen. Für die Zeit davor gebe es nur das Zeugnis der Hausärztin. Und das genüge nicht.

Mit Überwachungskosten gedroht

«Diese Argumentation ist völlig unlogisch», sagt Gerber. «Wer eine Frozen Shoulder hat, weiss, dass es am Anfang am schlimmsten ist, nicht am Schluss.» Es sei üblich, zuerst zum Hausarzt zu gehen, sagt ihre Rechtsvertreterin. «Es kann keinesfalls verlangt werden, dass man von Beginn der Beschwerden an einen Spezialisten aufsucht.»

Die Versicherung stellte Susanne Gerber nach der Überwachung sogar als Betrügerin hin. Sie habe «keine wahrheitsgetreuen Angaben gemacht», schrieb die Mobiliar. Sie habe «Tätigkeiten ausgeübt, welche mit den geltend gemachten Beschwerden […] zweifelsfrei nicht zu vereinbaren» seien. Deshalb schliesse man sie rückwirkend aus der Versicherung aus. Auf eine Umtriebsentschädigung, auf die «Rückforderung der Überwachungskosten» sowie auf eine Strafanzeige verzichte man «aktuell». Im Streitfall behalte man sich das aber vor.

Susanne Gerber prüfte rechtliche Schritte, liess es dann aber sein. Obwohl sich ihr Partner durch Berge von Versicherungsurteilen gewühlt hat. Obwohl das Bundesgericht in einem anderen Krankentaggeldfall den Mobiliar-Videoaufnahmen die Beweiskraft absprach. Obwohl die Versicherung sie als Betrügerin hinstellte. 

«Wenn ich mehr Geld hätte, wäre ich bis vor Bundesgericht gegangen», sagt Gerber. Nicht wegen der 8000 Franken, die sie für vier Monate Arbeitsunfähigkeit verlangt hatte. «Sondern weil ich eine unbescholtene Bürgerin bin, keine Lügnerin und schon gar keine Betrügerin.»

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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