Nein. Anders als in den USA ist hierzulande nicht der Geburtsort massgebend, sondern das Verwandtschaftsverhältnis. Ein in der Schweiz geborenes Kind wird nur automatisch Schweizer Bürger, wenn entweder die Mutter oder der Vater im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet sind.

In der Regel werden minderjährige Kinder in die Einbürgerung eines Elternteils einbezogen. Ist das nicht geschehen, kann ein Kind später – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – von einer erleichterten Einbürgerung profitieren. Die Kinder der dritten Ausländergeneration können ebenfalls erleichtert eingebürgert werden.

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Viele Ausländer, die schon länger in der Schweiz leben und die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen würden, schrecken vor dem komplizierten und langwierigen Verfahren zurück. Beobachter-Mitglieder erhalten Tipps für die Gesuchstellung, um sich nicht entmutigen zu lassen.