Erwin Schatt wurde bei einem Arbeitsunfall lebensgefährlich verletzt. Am 7. Mai 2021 geriet er in eine Stichflamme, die seinen Körper zu 40 Prozent dritten Grades verbrannte. Sieben Monate rang er auf der Intensivstation um sein Leben. Der heute 64-Jährige ist für den Rest seines Lebens schwer gezeichnet und bezieht eine volle IV-Rente.

Bis dato ist nicht rechtskräftig geklärt, wer die Schuld an dem Unfall trägt: sein Arbeitgeber, die Schweizer Tochter RWM des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall oder Erwin Schatt selbst.

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Schatt erstattete gegen RWM Anzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Konkret: Sie hätten die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen nicht eingehalten und ihn dadurch schwer verletzt.

Doch der zuständige Staatsanwalt Ivo Fuchs stellte das Verfahren trotz grosser Fragezeichen ein: Laut Kantonsgericht war ihm beispielsweise bekannt, dass Rheinmetall Zeugen beeinflusst hatte. Und er wusste auch, dass der Unfallort verändert worden war.

Gegen diese Einstellungsverfügung reichte Erwin Schatt beim Kantonsgericht Schwyz Beschwerde ein. Mit Erfolg: Das Kantonsgericht wies den Fall zur erneuten Bearbeitung an Staatsanwalt Fuchs zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Brandopfer wehrt sich erfolgreich

Offensichtlich scheut die Rheinmetall-Tochter RWM negative Presse: Noch bevor der erste Beobachter-Artikel vom 7. Oktober 2025 erschien, verlangte Rheinmetall bei der Staatsanwaltschaft eine Stillschweigeverfügung für Erwin Schatt, seine Frau sowie seine Anwälte. Die Begründung: «Nachweislich wurden Informationen aus der Untersuchung […] an Dritte weitergegeben.» Das lasse sich nicht mit dem Untersuchungsgeheimnis vereinbaren.

Staatsanwalt Ivo Fuchs entschied erneut zugunsten der Waffenschmiede und erliess eine entsprechende Verfügung unter Strafandrohung, «vorerst bis Ende 2026». Dagegen wehrte sich Schatt. Und wiederum wies das Kantonsgericht den Staatsanwalt in seine Schranken: Die Stillschweigeverfügung sei nicht ausreichend begründet und daher aufzuheben. Der Entscheid ist rechtskräftig.

«Ich finde es beruhigend, dass das Kantonsgericht es nicht zuliess, dass Rheinmetall mich mundtot macht», so Brandopfer Erwin Schatt. Die zuständige Staatsanwaltschaft schreibt auf Anfrage, man erteile aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Auskünfte. Rheinmetall liess die gesetzte Frist für eine Stellungnahme ungenutzt verstreichen.

Der Beobachter wird den Fall weiter begleiten.


 

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Quellen
  • Rheinmetall : Antrag Geheimhaltungspflicht vom 22. September 2025
  • Staatsanwaltschaft Kanton Schwyz: Verfügung vom 20. November 2025
  • Kantonsgericht Schwyz: Beschluss vom 15. Dezember 2025
  • Forensisches Institut Zürich: Bericht vom 16.12.2021
  • Kantonsgericht Schwyz: Beschluss vom 2. Juni 2025