Acht Tote, keine Schuldigen: Das sagen die Hinterbliebenen
Der Freispruch im Fall Bondo enttäuscht die Familien der Opfer. Ein kleiner Trost: Das Unglück machte die Schweizer Wanderwege sicherer, wie ein Experte sagt.
Veröffentlicht am 4. September 2026 - 16:30 Uhr

In den Geröllmassen beim Bergsturz in Bondo verloren acht Menschen ihr Leben – nun hat das Gericht entschieden, dass niemand die Schuld dafür trägt.
Acht Menschen starben am 23. August 2017, als am Piz Cengalo im südbündnerischen Bergell rund drei Millionen Kubikmeter Fels in die Tiefe stürzten. Neun Jahre zog sich das Verfahren hin. Von einer «langen Phase der Ungewissheit» sprach am Freitag das dreiköpfige Regionalgericht Maloja. Es drückte gegenüber den Angehörigen sein Mitgefühl aus – und sprach gleich darauf alle Beschuldigten frei.
Staatsanwaltschaft wegen ungenügender Begründung kritisiert
«Klare Freisprüche» gibt es gemäss Gericht für die frühere Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti und einen Mitarbeiter der Gemeinde. Die Anklageschrift enthalte nur pauschale Vorwürfe gegen sie, die von der Staatsanwaltschaft ungenügend begründet worden seien. Die Gemeindevertreter treffe keine Schuld. «Sie mussten und durften sich auf die Empfehlung der Experten verlassen», sagte die vorsitzende Richterin Franziska Zehnder Fasciati an der Urteilseröffnung.
Der Naturgefahrenspezialist des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren hatte der Gemeinde zwei Wochen vor dem Bergsturz empfohlen, die Wege offen zu lassen. Obwohl die jährliche Radarmessung eine deutliche Beschleunigung der Felsmassen gezeigt hatte. Das Amt habe seit Jahren um «die Gefährlichkeit des Piz Cengalo» gewusst und eine Mitverantwortung beim Gefahrenmanagement getragen, stellte das Gericht fest.

Die frühere Gemeindepräsidentin und heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti trifft keine Schuld an den Todesfällen, die der Bergsturz in Bondo verursacht hat.
Trotzdem sprach das Gericht auch die beiden Fachleute des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren sowie den externen Geologen frei. Weil es Zweifel an ihrer Schuld hatte – und diese bekanntlich zugunsten der Beschuldigten ausgelegt werden.
In der mündlichen Urteilsbegründung fokussierte das Gericht auf eine Frage: Wie gefährlich war es in den zwei Wochen vor dem Bergsturz, auf dem Wanderweg durch die Gefahrenzone unterhalb des Piz Cengalo zu gehen? Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten hatte ein «inakzeptables Risiko» festgestellt. Es habe «zahlreiche Vorboten eines Bergsturzes» gegeben, deshalb hätte der Weg vorsorglich gesperrt werden müssen.
Eigenverantwortung? Ein Reizwort für die Angehörigen
Doch die gutachterlichen Ausführungen überzeugten das Gericht nicht. Die Verteidiger der Fachleute hätten aufgezeigt, dass das Risiko zu sterben in einem «fachlich vertretbaren Bereich» lag, wie die Richterin es formulierte. Informationstafeln hätten Berggänger vor Ort darauf aufmerksam gemacht.
Dorothea Barth verlor beim Bergsturz ihren 62-jährigen Vater, den Alpinisten Helmut Karalus. «Schwierig ist für uns, dass immer wieder auf der Eigenverantwortung herumgeritten wird.» Ihr Vater habe vor der Anreise nichts von der Bergsturzgefahr gewusst und sei bei der Buchung der SAC-Hütte nicht informiert worden. Wenn es eine Warnung gebe, «dann sollten die Behörden diese Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen». Für die in Deutschland bekannte Kletterin bleibt der Eindruck: «Ich bin bis heute davon überzeugt, man wollte die Leute nie davon abhalten, anzureisen oder den Weg zur Hütte zu laufen.»
Bergsturz verbesserte die Sicherheit auf Schweizer Wanderwegen
Seit der Katastrophe ist für die Angehörigen nichts mehr so, wie es vorher war. Aber auch für die Berggemeinden in der Schweiz nicht, wie Rechtsprofessor Manuel Jaun von der Universität Bern sagt: «Der Bergsturz von Bondo hatte bereits Signalwirkung.» Die Gemeinden seien sich ihrer Verantwortung bewusst. Der Autor des Leitfadens «Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen» beobachtet, dass heute viel mehr Wanderwege als früher gesperrt werden. «Die Behörden wissen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen müssen, um nicht vor Gericht zu landen.»
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Doch es ist fraglich, dass die Staatsanwaltschaft den Entscheid weiterzieht. Gegenüber den Medien erklärte Staatsanwalt Bruno Ulmi, er habe hier im Zweifel angeklagt. Offen ist laut Anwalt Reto Nigg, ob die Angehörigen das Urteil ans Bündner Obergericht weiterziehen.
Was halten Sie von diesem Urteil? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
- Teilnahme an der Gerichtsverhandlung und der Urteilseröffnung
- Medienmitteilung Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden: Urteil des Regionalgerichts Maloja
- Thierry Oppikofer: «Gutachten zum Bergsturz am Piz Cengalo vom 23. August 2017», 31. Juli 2013, sowie Antworten auf Ergänzungsfragen vom 30. November 2023




