Wer einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook teilt oder mit «Gefällt mir» markiert, muss zukünftig mit einer Strafe rechnen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Was das konkret bedeutet, erklärt Rechtsexperte Daniel Leiser vom Beratungszentrum des Beobachters.

Beobachter: Muss ich mir ab jetzt immer zweimal überlegen, ob ich einen Facebook-Beitrag liken oder teilen will
Daniel Leiser:
Grundsätzlich nicht. Es kommt aber auf den Inhalt des Beitrags an, den man teilt oder mit «Gefällt mir» markiert. Wer jemand anderen in seiner Ehre verletzt oder verunglimpft, wird bestraft. Das Gleiche gilt für den, der diese Ehrverletzung verbreitet, egal ob im echten Leben oder im Internet. Das Bundesgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein «Gefällt mir» oder das Teilen eines Beitrags auch einer Weiterverbreitung entspricht. Das ist laut Bundesgericht der Fall, wenn diese Ehrverletzung durch das Liken oder Teilen an Drittpersonen gelangt, die davon noch keine Kenntnis hatten. 
 

Was verändert das Urteil für Facebook-Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz?
Das Urteil an sich ist nicht weltbewegend, das Bundesgericht hat auf höchster Ebene bestätigt, was bereits einige kantonale Gerichte entschieden haben. Es ist jetzt klar, dass ich mich strafbar mache, wenn ich einen ehrverletzenden Inhalt online weiterverbreite. Ich kann nach wie vor meine Meinung äussern Anti-Rassismus-Strafnorm «Es wird nicht bestraft, was man denkt, sondern was man tut» . Wenn ich mich allerdings rassistisch äussere, macht es keinen Unterschied, ob ich das im Netz oder irgendwo in der Öffentlichkeit mache. Ich muss mir meiner Verantwortung bewusst sein, daran ändert das Urteil nichts.
 

Ab wann ist ein Inhalt ehrverletzend?
Unter Ehrverletzung fallen üble Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung. Bei diesem Bundesgerichtsentscheid ging es um üble Nachrede. Das ist, wenn ich jemanden direkt oder Dritten gegenüber als etwas bezeichne, was seine Ehre verletzt. Also zum Beispiel als Ehebrecher, Rassist oder Pleitegeier. Jedoch bleibe ich straflos, wenn ich beweisen kann, dass die Tatsachen stimmen oder ich gute Gründe hatte, zu glauben, dass sie stimmen. 
 

Welche Strafe erwartet mich, wenn ich für das Teilen eines problematischen Posts verurteilt werde?
Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall und den Inhalt des betreffenden Beitrags an. Bei übler Nachrede ist die schwerste mögliche Strafe eine Geldstrafe Straftat begangen So straft der Staat . Bei der Verleumdung können es sogar bis zu drei Jahre Freiheitsentzug sein. 
 

Gilt dieses Urteil nur für Facebook oder auch für Twitter, Instagram und Co?
Das Urteil gilt grundsätzlich für alle sozialen Netzwerke. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass es auf die Profileinstellungen des jeweiligen Nutzers und auf den Algorithmus Big Data Die unheimliche Macht der Algorithmen des sozialen Netzwerks ankommt. Dieser bestimmt nämlich auch, wer einen Beitrag sieht. Für alle sozialen Netzwerke gilt: Wenn ich weiss, dass ich zu einem Multiplikator werde, habe ich eine gewisse Verantwortung.
 

Was bedeutet das Urteil für Facebook, die Plattform, die, zumindest technisch, auch ehrverletzende Inhalte weiterverbreitet?
Das konkrete Urteil hat für Facebook und Co keine direkten Auswirkungen. Wenn man sagen würde, dass Facebook eine Mitverantwortung hat, müsste man auch sagen, dass sich ein Anschlagbrett im Coop oder jede sonstige Medienplattform in gewissen Fällen strafbar macht. Ich glaube nicht, dass eine Plattform grundsätzlich generelle Verantwortung übernehmen kann, zumal sie sich mit ihren Nutzungsbedingungen aus der Affäre ziehen kann. Jedes Netzwerk tut aber sicher gut daran, seine Plattform nicht zum Hort von problematischem Gedankengut werden zu lassen. Insbesondere sollte es spätestens auf Meldung hin strafrechtlich relevante Inhalte sofort löschen.

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