Darf ich etwas «gratis zum Mitnehmen» hinstellen?
Beim Entrümpeln haben wir ein paar Plüschtiere gefunden, die wir nicht mehr brauchen. Ist es legal, diese an die Strasse zu stellen, damit sich andere bedienen können?

Veröffentlicht am 24. März 2026 - 08:36 Uhr

Steht etwas «Gratis zum Mitnehmen» an der Strasse, könnte das als illegale Entsorgung angesehen werden.
Nein, das sollten Sie nicht tun. Auch wenn es im Prinzip eine schöne Idee ist, dass man für die Plüschtiere neue Besitzer sucht und sie nicht einfach im Müll landen. Doch in den meisten Gemeinden ist das nicht gern gesehen, wie eine Anfrage des Beobachters bei den Städten Zürich, Basel, Bern, Luzern und St. Gallen zeigt. Auch eine Busse könnte fällig werden.
Luzern und St. Gallen vertreten eine Nulltoleranzpolitik. Gegenstände, die auf öffentlichem Grund abgestellt werden, gelten dort als Abfall und müssen korrekt entsorgt werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um herzige Plüschtiere oder ein Sofa handelt.
Basel, Bern und Zürich gehen ein bisschen kulanter mit dem Verweis «Gratis zum Mitnehmen» um. Man schaut, wie lange die abgestellten Dinge herumstehen. In Zürich und Bern drückt man ein Auge zu, wenn man die Gegenstände nach einem Tag respektive in der Nacht wieder ins Haus nimmt. Allgemein gilt das Gebot, dass niemand behindert werden darf, die Gegenstände in brauchbarem Zustand sind und schönes Wetter herrscht, um sie draussen hinzustellen.
Trotz Kulanz ist das Abstellen jedoch illegal. Wenn man leichtsinnig Gegenstände abstellt oder es übertreibt und die Situation als wilde Deponie ausnutzt, ermitteln Abfalldetektive oder die Polizei.
Die Busse respektive die Gebühr für die Entsorgung liegt in den erwähnten Städten bei mehreren Hundert Franken – im Kanton Zürich sind gemäss Abfallgesetz sogar Bussen bis zu 50’000 Franken möglich.
«Gratis zum Mitnehmen» – darf man das?
Alternativen gibt es genug
Nutzen Sie daher andere Möglichkeiten. Ein Brockenhaus kann in Frage kommen, ebenso Flohmärkte, Tauschbörsen, Secondhandshops oder Kleinanzeigen im Internet.
Auf der nicht gewinnorientierten Plattform Nimms.ch werden Gegenstände ausschliesslich gratis zum Abgeben angeboten. Man registriert sich und erhält via Formular Anfragen von Interessenten.
- Abfallgesetz Kanton Zürich: § 39, IV. Rechtsschutz und Strafbestimmungen




