Die Zürcher Justiz schützt Polizisten vor Strafverfolgung – zu Unrecht. Das hat das Bundesgericht in gleich zwei Fällen entschieden, die seit Anfang Jahr veröffentlicht wurden. Beide Male hatte das Zürcher Obergericht Ermittlungen gegen Polizisten abgewürgt, bevor sie überhaupt begonnen hatten. Bereits bei einer «geringen Wahrscheinlichkeit für strafbares Verhalten» müssen Vorwürfe gegen Polizisten abgeklärt werden, rügte das Bundesgericht. Das Obergericht sei mit seinen Urteilen, keine Strafuntersuchungen zuzulassen, falschgelegen.

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Diese zwei Fälle illustrieren exemplarisch, warum es in Zürich so schwierig ist, Polizisten zur Rechenschaft zu ziehen. In anderen Kantonen landen Anzeigen gegen Polizisten direkt bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss ermitteln und entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Nicht in Zürich. Dort entscheidet zuerst das Obergericht, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt tätig werden soll.