
Norina Meyer
Veröffentlicht am 20. Januar 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 20. Januar 2026 - 06:00 Uhr

Höflichkeitsgeschenke mit geringem Wert darf das Gericht annehmen, ohne als befangen zu gelten.
Bild: Gemini (KI-generiert) – Illustration: Joël Borter
Ein Mann aus dem Aargau steht vor Gericht. Es geht um einen Streit mit seinem Arbeitgeber. Doch er hat ein ungutes Gefühl: Arbeitet das Gericht wirklich neutral? Er ist überzeugt: nein.
Denn seine Gegenpartei, der Arbeitgeber, mache dem Gericht seit Jahren ein Weihnachtsgeschenk: eine grosse Harasse mit Äpfeln. Hinzu kommt, dass die zuständige Gerichtspräsidentin früher als Praktikantin bei diesem Unternehmen tätig war.
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