Sandra Zanettis Schulzimmer ist ab 8 Uhr 30 Grad warm, vor dem Mittag oft 35 Grad. Sie unterrichtet an einer Primarschule im Kanton Zürich und sagt: «Zurzeit ist eine gewöhnliche Schulstunde völlig unmöglich.» Zanetti heisst eigentlich anders, sie möchte lieber anonym bleiben.

Meist assistiert ihr Hund im Unterricht, aber in Zanettis Klassenzimmer mit zwei grossen Fensterfronten würde er momentan sofort überhitzen. Sie sagt: «Es ist absurd. Mein Hund muss zu Hause bleiben, aber die Kinder müssen bei diesen Temperaturen Leistungen erbringen und sogar Prüfungen schreiben.» 

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Maturaprüfungen im Untergrund

Auch Mittelschulen kamen vergangene Woche an ihre Grenzen, im Kanton Zürich fanden während der Rekordtemperaturen mündliche Maturaprüfungen statt. An der Kantonsschule Hohe Promenade in Zürich fanden die Abschlussprüfungen im Untergrund statt, spontan mit zusätzlichen Kühlinstallationen ausgestattet, wie Rektor Martin Schaub auf Anfrage des Beobachters mitteilt. Er sagt: «Die Rückmeldungen der Geprüften und der Prüfenden waren sehr positiv. Wir sind zufrieden.» 

Beratung mit Chatbot

Auch wenn es seit den 1980er-Jahren (Ausnahme: Basel-Stadt seit 2003) in der Schweiz kein Hitzefrei mehr gibt, stellen sich die Fragen: Welche Rechte haben Schulkinder, und welche Pflicht haben Bund und Kantone, um sie vor Hitze in Klassenzimmern zu schützen?

Pflichten-Dschungel

Für Schweizer Schulkinder gilt eine staatliche Schulpflicht. Sie müssen sich während der Schulzeit an einer Schule aufhalten. Weil das theoretisch einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt, gilt für die Schule eine Schutzpflicht gegenüber den Kindern. Anders ausgedrückt: Wenn der Staat jemandem verbietet, einen Ort selbständig zu verlassen, kann diese Person sich nicht vor Gefahren an diesem Ort schützen, etwa vor extremer Hitze. Daher muss der Staat beziehungsweise die Schule diesen Schutz übernehmen. 

Zusätzlich zur Schutzpflicht haben Schulen während der Unterrichtszeit aber auch eine gesetzliche Aufsichts- und Betreuungspflicht. Für Zanetti bedeutet das ein Dilemma: Für den regulären Unterricht ist es in ihrem Klassenzimmer viel zu heiss, aber die Kinder heimschicken, wo es kühler wäre, darf sie nicht. 

Keine Temperaturregelung im Bildungssektor

Eigentlich kennt die Schweiz klare Richtwerte für Temperaturen am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfiehlt für Büroarbeitsplätze bei heissen Aussentemperaturen eine maximale Raumtemperatur von 26 Grad. Gemäss dem Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) fehlen für den Bildungssektor allerdings oft verbindliche Angaben. Für Dagmar Rösler vom LCH ist das unverständlich. Zum Beobachter sagt sie: «Es ist faktisch nicht begründbar, warum für Lernende sowie Lehrpersonen geringere Schutzstandards gelten sollten als für andere öffentlich-rechtlich Angestellte.»

Ende Mai hat der LCH ein Positionspapier veröffentlicht, das sich an verschiedene Bundesbehörden richtet, Titel: «Zu heiss zum Lernen: wirksamer Hitzeschutz an Schulen». Darin werden auch die kantonalen Bildungsdirektionen aufgefordert, einen verbindlichen, mehrstufigen Hitzeschutzplan einzuführen und kantonale Förderprogramme für hitzetaugliche Schulbauten aufzubauen. Zudem empfiehlt der LCH eine Obergrenze von 26 Grad für den Unterricht in Klassenzimmern. Bei höherer Innentemperatur sollen Lehrpersonen den Unterricht künftig anpassen dürfen. 

Für Sandra Zanetti bedeutet das vorerst: improvisieren. Momentan verlegt sie den Unterricht oft nach draussen in den Schatten.

Ihre Meinung ist gefragt

Was machen Sie für Erfahrungen mit der Schulpflicht während der Hitzewelle? Und wie würden Sie das Problem lösen? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.

Quellen