Schadensersatz auf dem Zivilweg – was bedeutet das?
Die Staatsanwaltschaft hat meine Schadenersatzforderung gegenüber dem Täter teilweise auf den Zivilweg verwiesen. Was heisst das für mich?

Veröffentlicht am 8. April 2026 - 08:55 Uhr

Aus Ihren Schilderungen schliesse ich, dass Sie Geschädigte respektive Opfer einer Straftat wurden und gegen den Täter ein Strafverfahren eröffnet wurde. Sie konnten deshalb den Ersatz des Schadens, der Ihnen wegen der Tat entstanden ist, direkt bei der Staatsanwaltschaft geltend machen.
Offenbar wurde der Täter schuldig gesprochen. In dem Fall kann die Staatsanwaltschaft auch über die eingereichte Zivilforderung bis maximal 30’000 Franken entscheiden, sie muss es aber nicht.
Erfahrungsgemäss entscheiden die Staatsanwaltschaften über solche Schadenersatzforderungen, wenn diese genau beziffert, begründet und mit Beweismitteln wie etwa Rechnungen oder Quittungen belegt sind. Dies scheint bei Ihrem Begehren nur teilweise der Fall zu sein.
Deshalb hat die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt den nicht genügend bewiesenen Teil Ihrer Forderung auf den Zivilweg verwiesen. Sie müssten dafür nun mittels Schlichtungsgesuch ans zuständige Friedensrichteramt gelangen.
Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten sehen in der Mustervorlage «Erklärung der Privatklägerschaft», wie sie das Formular ausfüllen können, wenn sie als Zivilkläger im Strafverfahren allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen wollen.





