Das Strafgesetzbuch hält für jede Straftat einen sogenannten Strafrahmen bereit. Dieser legt die mildeste und die strengste Strafe fest. Das Parlament hat nun verschiedene Strafen aufeinander abgestimmt und mit einigen neuen Mindeststrafen die Schraube angezogen. Damit werden ab 1. Juli 2023 vor allem Gewalttäter strenger bestraft.

Das ändert sich

Wer jemanden schwer verletzt, bekommt neu eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Zuvor waren es sechs Monate.

Auch wer als Teil einer Gruppe gegenüber einer Beamtin oder einem Behördenmitglied handgreiflich wird, muss mit einer härteren Bestrafung rechnen: Hier gilt künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Wer also zum Beispiel innerhalb einer aggressiven Gruppe von Fussballfans die Polizei tätlich angreift , kann für drei Monate oder länger hinter Gittern landen. Für eine randalierende Gruppe, die sich zu einer Sachbeschädigung hinreissen lässt, verdreifacht sich die mildeste Geldstrafe von 30 Tagessätzen auf 90.

Auch die Strafrahmen im Sexualstrafrecht Nationalrat will «Ja heisst Ja»-Lösung Wie diese Juristin das Sexualstrafrecht verbesserte sollen angepasst werden. Wie genau, darüber wird noch diskutiert.

Freiheitsstrafe bedeutet nicht immer Gefängnis

Das Gericht hat bei der Auslegung der Strafe einen gewissen Spielraum: Das Gesetz räumt bei einigen Delikten die Möglichkeit ein, eine Freiheitsstrafe bedingt, teilbedingt oder unbedingt auszusprechen. Ist sie bedingt, darf die Täterin auf freiem Fuss bleiben – solange sie während einer bestimmten Probezeit nicht erneut straffällig wird. Bedingte Strafen sind dann sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne Gefängnis keine weiteren Straftaten begeht.

Mindeststrafen sind umstritten

Die Strafgerichte bestimmen die Höhe der Strafe nach dem Vorleben , den persönlichen Verhältnissen und dem Verschulden eines Täters. Eine Mindeststrafe im Gesetz bestimmt aber schon von vornherein ein minimales Mass an Sanktionierung, an das sich Richterinnen halten müssen. Juristen halten teilweise dagegen, dass Gerichte freier in der Strafbemessung sein sollten und sich Richter weder an eine Unter- noch an eine Obergrenze halten müssen. «Den Gerichten verbleibt der nötige Spielraum für sachgerechte Entscheide», schätzt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in seiner Medienmitteilung zur Gesetzesänderung ein.

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