Das ändert sich für Autofahrende ab 2026
Wer ein Auto besitzt oder ein neues kaufen will, muss sich umstellen: 2026 bringt Erleichterungen im digitalen Bereich – und strengere Vorschriften. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Veröffentlicht am 31. Dezember 2025 - 10:36 Uhr

Das neue Jahr fordert mehr als nur eine neue Vignette.
Der Jahreswechsel ist für Autofahrer oft der Moment der Wahrheit: Neue Vignetten müssen kleben, Versicherungsprämien ändern sich, und Bern wartet mit neuen Vorschriften auf.
Während 2025 bereits grosse Weichenstellungen beim automatisierten Fahren brachte, zielen die Änderungen per 1. Januar 2026 vor allem auf die Bürokratie und die Umwelt – mit direkten Konsequenzen für das Portemonnaie und den Fahrzeugausweis.
Neuerung 1: Die digitale Zulassung
Jahrelang war die Neuimmatrikulation eines Fahrzeugs ein Geduldsspiel mit physischen Dokumenten. Das ändert sich ab dem 1. Januar. Die Übereinstimmungsbescheinigungen können nun direkt elektronisch aus den europäischen Datenbanken gezogen werden.
Das bedeutet: Die Daten Ihres neuen Autos landen digital im Informationssystem Verkehrszulassung. Händler, Versicherer und das Strassenverkehrsamt sind vernetzt. Für den Autokäufer heisst das in der Regel: Das Auto steht schneller fahrbereit vor der Tür.
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Neuerung 2: Kein Schild ohne CO₂-Abgabe
Hier zeigt der Bund ab 2026 Zähne. Bisher war die Entrichtung der Sanktion für Fahrzeuge mit zu hohem CO₂-Ausstoss ein administrativer Prozess, der teils parallel zur Zulassung lief. Nun wird der Spiess umgedreht: Die Zahlung ist zwingende Voraussetzung.
Fahrzeugausweis und Kontrollschilder gibt es ab Neujahr erst, wenn die CO₂-Sanktion vollständig gezahlt ist oder der Wagen einer Flotte zugewiesen wurde. Das betrifft besonders Personen, die ein Auto selbst importieren oder bei kleineren, unabhängigen Händlern kaufen.
Neuerung 3: Die Illusion vom autonomen Fahren
Zwar gilt die Verordnung über das automatisierte Fahren bereits seit März 2025, doch 2026 wird das Thema erstmals im Strassenbild sichtbar. Grund dafür sind neue Pilotprojekte mit führerlosen Fahrzeugen, die vom Bund und von den Kantonen bewilligt wurden und jetzt auf definierten Strecken unterwegs sind.
Die Technik entwickelt sich rasant, und Begriffe wie «Autobahnpilot» kennen mittlerweile wohl alle Fahrzeuglenkenden. Das Bundesamt für Strassen stellt klar: Ein Autobahnpilot darf das Steuer zeitweise übernehmen – der Mensch muss aber eingriffsbereit bleiben.
Allerdings ist derzeit noch gar kein Privatfahrzeug mit einem zugelassenen System auf Schweizer Strassen unterwegs. Was viele Lenker heute nutzen, sind lediglich Assistenzsysteme wie Spurhalteassistent und Tempomat. Wer hier die Hände vom Steuer nimmt und zum Beispiel am Handy ist, handelt grob fahrlässig.
Neuerung 4: Strengere Regeln für Lieferwagen
Ab dem 1. Juli 2026 wird es zudem für den internationalen Güterverkehr ernst. Das betrifft auch viele Kleinunternehmen und Kuriere. Fahrzeuge über 2,5 Tonnen fallen neu unter die Arbeits- und Ruhezeitverordnung, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind.
Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wer also den Lieferwagen für Transporte ins nahe Ausland nutzt, muss sich an striktere Pausen halten. Für den reinen Binnenverkehr in der Schweiz ändert sich vorerst nichts.
- Medienmitteilung: Bundesamt für Strassen
- Verordnung: Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen




