Zu viel schlechte Presse schadet dem Geschäft. Das hat offenbar auch die Abschleppfirma Auto Notruf Zürich GmbH gemerkt, über die der Beobachter schon früher berichtete Mehrere Strafverfahren Justiz nimmt dubiose Abschleppdienste ins Visier .

Der Geschäftsführer hat seine Firma im Handelsregister gelöscht. Sein Geschäft betreibt er nun unter dem Namen Abschleppdienst Zürich GmbH, an derselben Adresse, unter derselben Telefonnummer.

Der alte Firmenname hatte seinen Glanz verloren. Wer nach ihm googelt, findet sofort die erstinstanzliche Verurteilung des Geschäftsführers wegen mehrfacher Nötigung und versuchter Nötigung.

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Das Bezirksgericht Bülach hat ihn schuldig gesprochen, die Notlage mehrerer Kundinnen und Kunden ausgenutzt zu haben. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, der Geschäftsführer hat sie angefochten.

In einem Fall hat er das abgeschleppte Auto nur gegen Barzahlung von 720 Franken ausgehändigt. In einem anderen Fall musste der Kunde die Polizei rufen, damit er sein Auto auch ohne Sofortzahlung zurückerhielt. Der Geschäftsführer drohte gemäss Anklageschrift: Wenn er nicht sofort bezahle, rufe er die Polizei, was eine Busse von 2000 Franken nach sich ziehen könne. 

Nie bar bezahlen

Dabei ist das Gegenteil richtig: Wer sich weigert, ein abgeschlepptes Fahrzeug gegen Rechnung herauszugeben, macht sich wegen Nötigung strafbar. 

Gebühren für ein abgeschlepptes Fahrzeug sollte man nie bar zahlen. Denn nur wer eine Rechnung verlangt, kann die Abschleppgebühr bestreiten. Allerdings muss man dann mit einer Betreibung rechnen, wie das Kundin Seraina Jenny* (Name geändert) erfahren hat.

Die Masche der neuen Abschleppdienst Zürich GmbH ist laut ihren Aussagen dieselbe. Sie wurde angehalten, die «Abschleppgebühr» von 740 Franken sofort zu bezahlen. Die Ausstellung einer Rechnung sei zunächst verweigert worden. Erst als sie mit der Rechtsschutzversicherung drohte, habe sie ihr Auto ohne Sofortzahlung zurückerhalten. 

Namensänderung für besseres Google-Ranking?

Der Geschäftsführer des Abschleppdiensts bestreitet diese Vorwürfe. Das erstinstanzliche Urteil gegen ihn sei falsch, er sei unschuldig. Die Änderung des Firmennamens habe nichts mit dem Gerichtsverfahren zu tun. Den neuen Namen habe man nur gewählt, weil er beim Googeln unter «Abschlepper» leichter auffindbar sei. 

Die Abschleppgebühren seien nicht überhöht, sagt der Geschäftsführer. Andere Anbieter in Zürich seien noch teurer. Dass seine neue Firma einer Kundin die Rechnungsstellung zuerst verweigert habe, schliesse er aus. Man nötige niemanden zur Sofortzahlung. «Rechnungsstellungen sind bei unserem Unternehmen üblich», behauptet er. Trotzdem gewährt er 100 Franken Skonto, wenn Abgeschleppte sofort zahlen.

Abgeschleppt – was tun?
  • Tipp 1: Wenn Sie das Auto an einem umstrittenen Ort parkieren: Legen Sie eine Notiz mit Ihrer Handynummer hinter die Windschutzscheibe. So sind Sie erreichbar und Abschleppen wäre unverhältnismässig. „
     
  • Tipp 2: Bestehen Sie auf einer Rechnung . Falls man sofortige Bezahlung verlangt: Rufen Sie die Polizei. Das ist ein Fall von Nötigung. „
     
  • Tipp 3: Der Preis darf nicht überrissen sein. Die Polizei verlangt für Abschleppen und Rückgabe 290 Franken.
     
  • Tipp 4: Eine Gebühr für das Ausstellen einer Rechnung müssen Sie nicht zahlen. Eine vertragliche und gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.
     
  • Tipp 5: Wenn Sie mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind: Legen Sie Ihre Einwände per Einschreiben dar. 
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