Ja, diese Busse sollten Sie bezahlen. Die Verkehrsregelverordnung lässt das Anhalten auf der linken Strassenseite nur in wenigen Situationen zu:

  • wenn rechts ein Tramgleis verläuft;
  • wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert/markiert ist;
  • in schmalen Strassen mit wenig Verkehr;
  • in Einbahnstrassen.
     

Was für das Anhalten gilt, kommt logischerweise auch für das Parkieren zur Anwendung.

Das heisst: Wenn keine der erwähnten Situationen vorliegt, dürfen Sie nur rechts anhalten beziehungsweise parkieren – oder Sie müssen zuerst an geeigneter Stelle wenden, bevor Sie das Auto auf der anderen Strassenseite abstellen.

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Der Grund dieser Regelung liegt bei der Verkehrssicherheit: Zwar dürfte das Parkieren auf der linken Seite meist noch einigermassen problemlos klappen, weil man die Übersicht hat. Beim Herausfahren aber fehlt genau diese Übersicht auf den Gegenverkehr, vor allem dann, wenn man allein im Auto sitzt.

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Glücklich ist, wer einen Parkplatz findet. Unglücklich, wer dafür später einen Strafzettel kassiert. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie sich das verhindern lässt, sondern auch was man als Privatperson am besten tut, wenn jemand auf dem Grundstück widerrechtlich ein Auto abstellt.