Schalten Sie nicht voreilig die Polizei oder andere Behörden ein. Behörden sind bei Offizialdelikten nämlich zur Anzeige verpflichtet. Doch das ist nicht immer im Interesse des Opfers – besonders dann, wenn die Beweislage unklar ist oder das Opfer keine Aussage machen will oder kann. In solchen Fällen könnten die Opfer zu doppelten Opfern werden.

Wenden Sie sich an eine anerkannte Opferberatungsstelle, die es in allen Kantonen gibt (www.opferhilfe-schweiz.ch). Die Fachleute dort haben Schweigepflicht, müssen keine Anzeige machen, sondern stellen einzig das Wohl des Opfers ins Zentrum. Liegt es im Interesse des Opfers, wird man Ihnen bei einer Anzeige helfen.

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Opferberatungsstellen sind auch für Angehörige da: Der Verdacht auf sexuelle Ausbeutung ist eine überaus belastende Situation und löst Wut, Angst und Ohnmacht aus. Damit lässt man Sie nicht allein. Man sucht mit Ihnen einen Weg, wie Sie mit diesen Gefühlen umgehen können.

Rechtsratgeber
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Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat ein Recht auf Opferhilfe. Doch was heisst das konkret und wohin können sich Betroffene wenden? Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied unter anderem, welche Schutzmassnahmen Ihnen bei einem Verfahren zustehen und welche Bedingungen für eine finanzielle Entschädigung erfüllt sein müssen.