Ja. Grundlage für die Patienten-Arzt-Beziehung ist die Vertrauensbasis. Reden Sie mit dem Arzt, wenn Sie eine Entscheidung nicht nachvollziehen können.

Zwischen Ihnen und dem Arzt besteht ein Auftragsverhältnis. Sie sind der Auftraggeber. Der Arzt muss Sie im Rahmen des Auftragsverhältnisses über Behandlungsoptionen aufklären und Ihnen Chancen und Risiken einer Behandlung aufzeigen. Im Gegenzug haben Sie die Pflicht, den Arzt über alles zu informieren, was die Behandlung beeinflussen könnte, zum Beispiel über Medikamente, die Sie einnehmen, Allergien oder Spritzenphobie. Zudem haben Sie die Pflicht, die Weisungen des Arztes zu befolgen, etwa aktive Teilnahme an Physiotherapie oder Einnahme der Medikamente nach Verordnung.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Wer entscheidet über eine Behandlung?

Hat der Arzt einen Patienten angenommen, muss er diesem auch die notwendige Behandlung angedeihen lassen. Die Entscheidung darüber, ob er eine Behandlung persönlich durchführen möchte oder nicht, entscheidet der Arzt. Eine Ausnahme ist die Notfallsituation. In einer solchen muss der Arzt im Sinne des Patienten handeln, ohne dass vorgängig explizit ein Auftrag erteilt wurde. Eine solche Situation ist gegeben, wenn ohne ärztliche Behandlung eine bedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands zu erwarten ist.

Der Arzt ist nicht verpflichtet, Ihren Auftrag für eine weitere Operation anzunehmen. Es handelt sich hier nicht um eine Notfallsituation. Fragen Sie nach, weshalb er die Durchführung des Eingriffs verweigert Spitäler Wenn Ärzte zu selten operieren .

Ärztliche Zweitmeinung einholen

Jede Operation birgt Risiken und hinterlässt Narben. Es kann sein, dass Ihr Arzt möchte, dass Sie andere Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen, etwa intensivierte aktive Teilnahme an der Physiotherapie oder eine Schmerzbehandlung mit Hilfe eines Psychiaters.

Sie haben die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen Ärztliche Zweitmeinung Soll ich mich unters Messer legen? . Sie sind also nicht an den einen Arzt gebunden, sondern können diesen wechseln. Klären Sie jedoch vorgängig mit der Krankenkasse ab, ob diese die Leistungen des neuen Arztes bezahlt. Es gibt Versicherungsmodelle mit beschränkter Arztwahl.

Rechtsratgeber
Mehr zu Krankenversicherung

Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.

Wissen, was dem Körper guttut.
«Wissen, was dem Körper guttut.»
Chantal Hebeisen, Redaktorin
Der Gesundheits-Newsletter