Bundesgericht stoppt Trickserei der Vape-Industrie
In zwei neuen Urteilen stellt das Bundesgericht klar, dass die Obergrenze von zwei Millilitern Flüssigkeit bei elektronischen Zigaretten nicht verhandelbar ist. Onlineshops müssen nun handeln.

Veröffentlicht am 27. Mai 2026 - 14:50 Uhr

Klares Verdikt des Bundesgerichts: Vapes mit Zusatztanks sind verboten.
Ein bedenkliches Resultat ergab die Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention im Frühling 2024. Von über 100 überprüften Onlineshops verkauften praktisch alle E-Zigaretten (sogenannte Vapes) mit mehr als zwei Millilitern Tankvolumen. Dies war aufgrund einer von der Schweiz übernommenen EU-Verordnung schon damals illegal. Seit 1. Oktober 2024 steht die Obergrenze von zwei Millilitern zudem explizit im Tabakproduktegesetz.
Der Trick mit dem Zusatztank
Produzenten und Händler von Vapes hatten die Bestimmung mit einem simplen Trick ausgehebelt. Zum eigentlichen Vape, dessen Tank nur die maximal erlaubten zwei Milliliter fasste, verkauften sie standardmässig einen Zusatztank mit zehn Millilitern Inhalt. Nun hat das Bundesgericht in zwei Urteilen unmissverständlich klargemacht, dass auch das nicht erlaubt ist.
Im ersten Fall war der Genfer Kantonschemiker gegen einen Händler eingeschritten, der Produkte mit Zusatztank verkauft hatte. Dieser gelangte ans Bundesgericht, und dieses entschied: E-Zigaretten dürfen nicht mit einem fest integrierten Reservoir von mehr als zwei Millilitern verkauft werden. Ansteckbare Kartuschen, wie sie zum Beispiel mit den beliebten Modellen Elfbar AF5000 oder Lost Mary BM6000 verkauft werden, sind verboten.
Grosser Tank für – angeblich – wenig Flüssigkeit
In einem zweiten Fall wehrte sich ein weiterer Händler ebenfalls bis vor Bundesgericht. Er hatte Vapes mit einem Fassungsvermögen von 3,5 und 4,3 Millilitern importiert und dabei argumentiert, im französischen Gesetzestext sei nur von einem «Flüssigkeitsvolumen» von zwei Millilitern die Rede. Und diesen Grenzwert hielten seine Vapes ein. Auch diese Argumentation liess das oberste Gericht nicht gelten: Zwei Milliliter seien zwei Milliliter, erklärten die Richterinnen und Richter in Lausanne.
Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention frohlockt: «Wir haben schon immer gesagt, dass Vapes mit Zusatztanks illegal sind», sagt Mediensprecher Wolfgang Kweitel. «Nun müssen diese Produkte sofort aus dem Handel genommen werden.»
Onlineshops ignorieren die Urteile bislang
Noch scheint das Urteil bei den Händlern nicht angekommen zu sein. Der Beobachter hat stichprobenmässig fünf Onlineshops auf die nunmehr höchstrichterlich verbotenen Produkte abgesucht. Sie waren bei allen erhältlich. Der Branchenverband Swiss Vape Trade Association und der Generalimporteur von Elfbar in der Schweiz reagierten nicht auf Anfragen des Beobachters.




