Die Mutter von Fred Keller* ist 2014 verstorben. Seither bilden der Vater und die beiden Brüder eine Erbengemeinschaft . Der Vater blieb anfänglich im eigenen Haus wohnen – mit Nutzniessungsrecht. Mittlerweile lebt er im Pflegeheim.

Jetzt sind die finanziellen Reserven für seinen Lebensunterhalt aber bald aufgebraucht, deshalb möchten die Brüder das Haus verkaufen. Es ergibt sich ein Problem, mit dem sich Sohn Fred Keller ans Beratungszentrum des Beobachters wendet: Beim Tod der Mutter hat er 20'000 Franken aus dem Erbe erhalten, aber nie in der Steuererklärung deklariert.

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Mit Busse davongekommen

Für die Beraterin ist klar: Keller hätte diesen Betrag versteuern müssen. Da im Wohnkanton der Eltern direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuern zahlen, kann er eine Selbstanzeige machen und muss nur eine allfällige Vermögenssteuer nachzahlen. Eine Busse gibt es nicht.

Fred Keller hat weitere erb- und steuerrechtliche Fragen zu seinem Anteil an der unverteilten Erbschaft, zum elterlichen Ehevertrag und zum Nutzniessungsrecht. Dazu wünscht er eine Fachanwältin. Diese findet er bei GetYourLawyer.

*Name geändert

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GetYourLawyer ist die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit dem Beobachter. Die Fachexperten im Beratungszentrum empfehlen für komplexe Rechtsfragen wie im vorliegenden Fall eine Anwältin für Erb- und Steuerfragen und übermitteln die Fallgeschichte des Beobachter-Abonnenten an GetYourLawyer, wo der Kunde mehrere Offerten erhält. In der Rubrik «Leicht vermittelt» zeigt der Beobachter exemplarisch, welche Rechtsfälle geeignet sind, um diese durch eine spezialisierte Anwältin abzuklären.

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Quelle: Beobachter Bewegtbild