Am Flughafen Zürich müssen Flugpassagiere seit einiger Zeit deutlich länger warten als sonst: Vor der Sicherheitskontrolle hatten sich bereits Ende April laut «Blick» Schlangen bis in die Check-in-Hallen gebildet. Es ist daher zu befürchten, dass sich die Situation zu Auffahrt und Pfingsten weiter verschärfen könnte. Das Problem: Die Sicherheitskontrolle hat zu wenig Personal. Und das wird auch in absehbarer Zeit so bleiben. Was gilt, wenn man deshalb den Flug verpasst? Bekommt man das Geld für das Flugticket zurück?

Die Antwort lautet: vielleicht. Die erste Voraussetzung ist, dass Sie sich an alle Vorgaben des Flughafens und der Airline gehalten haben. Das heisst insbesondere: dass Sie früh genug vor Ort waren. Der Flughafen Zürich schreibt zum Beispiel vor, dass Flugpassagiere zwei bis drei Stunden vor Abflug dort sein müssen.

Die zweite Voraussetzung ist, dass sich alles beweisen lässt: dass Sie früh genug am Flughafen waren und die Sicherheitskontrolle tatsächlich so lange gedauert hat, dass Sie den Flug nicht mehr erwischen konnten. Am besten macht man Videoaufnahmen, wenn man eintrifft und während des Wartens – dann hat man die Zeiten dokumentiert. Wichtig dabei: möglichst keine anderen Menschen so aufnehmen Urheberrecht Jedes Foto ist geschützt , dass man sie erkennt – denn damit müssten diese einverstanden sein.

Angenommen, diese beiden Punkte sind erfüllt, so kann es sein, dass der Flughafen haftet. Denn er muss grundsätzlich dafür sorgen, dass der Betrieb funktioniert, gemeinsam mit seinen Vertragspartnerinnen und Subunternehmern. Wenn dieses Zusammenspiel nicht klappt und man deshalb nachweislich den Flug verpasst, entsteht ein Schaden: etwa die Kosten für Tickets und das Hotel am Zielort, das man nicht mehr stornieren kann.

Wer am Schluss bezahlen müsste, hängt von den vertraglichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Parteien ab.

Schadenersatz für verpassten Flug einfordern

Es gibt Flughäfen, die Flugpassagieren für diesen Fall ein eigenes Formular zur Verfügung stellen, wie etwa der Flughafen in Dublin. Der Flughafen Zürich hat ein allgemeines Formular, das man ausfüllen kann und mit dem man Ersatz für den Schaden verlangen kann. 

Die Airline muss übrigens nichts bezahlen, schliesslich kann sie nichts dafür. Und die Fluggastverordnung kommt nicht zum Zug, weil der Flug nicht annulliert oder verspätet ist.

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