Rita Bürki* bestellt ein Dampfbügeleisen bei Interdiscount. Das Paket kommt, sie öffnet es, doch das Gerät ist ihr zu schwer. Sie sendet es zurück, in der Annahme, sie bekomme den gesamten Betrag zurückerstattet. Interdiscount behält aber 32 Franken, weil Bürki die Verpackung geöffnet hat. Alles ganz legal.

Im Zeitalter von Zalando Online-Handel «Da kommt etwas Gewaltiges auf uns zu» , wo man Waren aus der Verpackung nehmen und anprobieren kann, geht oft vergessen, dass das nicht bei allen Online-Händlern gilt. Doch elektronische Geräte muss man nun mal nicht anprobieren können.

Rückgaberecht: Ein weit verbreiteter Irrtum

Und so ist bei Interdiscount das Rückgaberecht beschränkt . Das sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor. Demnach ist eine Gratis-Rücknahme nur möglich, wenn die Ware originalverpackt ist. Sonst behält Interdiscount rund 20 Prozent des Kaufpreises zurück. «Das ist rechtlich korrekt. Die Verkäufer sind nicht einmal verpflichtet, Waren überhaupt zurückzunehmen. Wenn sie es trotzdem tun, können sie beliebige Bedingungen stellen», sagt Nicole Müller vom Beobachter-Beratungszentrum.

Galaxus und Digitec halten es wie Interdiscount. Bei Media-Markt dagegen kann man auch geöffnete Ware innert 14 Tagen zurücksenden und erhält das Geld zurück – wenn «die Ware unbeschädigt ist, keine Gebrauchsspuren aufweist und vollständig (einschliesslich allem Zubehör und sonstigen Verpackungsbeilagen) zurückgegeben wird».

*Name geändert

Merkblatt «Rücktritt oder Umtausch beim Kauf» bei Guider

Der Irrtum, es gebe ein Recht auf Umtausch, ist weit verbreitet. Doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Rücktritt oder Umtausch beim Kauf», welche das sind und wie sie mit dem Verkaufspersonal vereinbaren können, einen gekauften Gegenstand später zurückzugeben.

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Elio Bucher, Online-Produzent
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