Es wimmelt von Autoinseraten im Internet – und von Betrügern. Kaufinteressenten suchen deshalb am besten auf Onlineportalen, die für Inserenten kostenpflichtig sind. Bei sehr tiefen Preisen oder seltenen Modellen ist man besser besonders vorsichtig. Das gilt auch, wenn eine Vorauszahlung verlangt wird oder sich das Auto im Ausland befindet.
Verkäufer müssen ebenso wachsam sein: Oft verlangen falsche Interessenten Geld, damit eine angebliche Überweisung für das Auto aus dem Ausland freigegeben werden könne. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – sobald Sie skeptisch sind, stoppen Sie die Sache besser.
Ohne Besichtigung und Probefahrt läuft nichts. Dabei kann man auch das Serviceheft und den Kilometerstand überprüfen. «Ab MFK» ist übrigens keine Qualitätsangabe. Es bedeutet lediglich, dass das Auto die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Versteckte Mängel sind besonders für Laien schwer zu erkennen (siehe Grafik «Occasion begutachten»), deshalb lohnt sich eine genauere Prüfung des Autos – vor dem Kauf. Der TCS bietet einen umfassenden Occasionstest an. Dabei prüft er Motor und Getriebe, Bremsen, Räder und Elektronik. Für Mitglieder kostet der Test ab 120, für Nichtmitglieder ab 190 Franken.
Zusätzlich kann man eine Bewertung mit Eurotax durchführen und damit für 11 Franken den Richtwert des Fahrzeugs ermitteln. Das ist auch für Verkäufer attraktiv. Sie können mittels Occasionstest Vertrauen schaffen und mit Eurotax einen Kaufpreis festlegen.
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist viel wert. Er hilft, Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Zugesicherte Eigenschaften wie etwa der Kilometerstand, eine bestimmte Ausstattung oder Unfallfreiheit sowie bekannte Mängel am Occasionsauto sollten im Vertrag aufgelistet sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Garantie. Je älter und günstiger das Auto ist, desto eher sollte der Verkäufer die Garantie komplett ausschliessen und auf die richtige Formulierung im Vertrag achten (siehe Mustervorlage unten von Guider). Sonst muss er laut Gesetz zwei Jahre lang für Mängel einstehen, die bei der Übergabe vorhanden und dem Käufer nicht bekannt waren. Die zweijährige Frist kann bei Occasionen auf ein Jahr verkürzt werden. Käufer sollten die Bestimmungen genau studieren: Gibt es Ausschlüsse? Welche Ansprüche gelten?
Vorteilhaft ist es ausserdem, die Zahlung bei Abholung abzumachen – mit Bargeld oder einer Bezahl-App. Das schafft klare Verhältnisse.
Wenn die Verkäuferin dem Käufer vertraut, kann sie ihn mit ihren Schildern zum Strassenverkehrsamt fahren und den Fahrzeugausweis annullieren lassen. Danach muss er das Auto auf sich einlösen und die neuen Schilder anbringen. Die alten kann er an die Verkäuferin zurücksenden oder beim zuständigen Amt abgeben.
Eleganter ist die Variante mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung. Sie ergibt Sinn, wenn die Käuferin ihr bisheriges Auto ab- und das neu gekaufte anmelden will. In einigen Kantonen gibt es ein Formular, mit dem die Käuferin verspricht, am gleichen Tag noch die Fahrzeugausweise beim Amt einzureichen. Dann darf sie die Schilder des alten Autos am neuen anbringen und damit nach Hause fahren.
Eine weitere Möglichkeit sind kostenpflichtige Tagesschilder, die man mit einer Kopie des Fahrzeugausweises beim Amt abholen kann.
Vorsicht: Bringen Sie nicht einfach die Schilder Ihres alten Autos am neuen an – sonst fahren Sie ohne Versicherungsschutz und müssen bei einem Unfall oder einer Kontrolle mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
- Weitere Infos zur Verkehrszulassung von Fahrzeugen erhalten Sie bei Guider (exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
3 Tipps: Occasionsauto kaufen
So vermeiden Sie böse Überraschungen beim Kauf eines Occasionsautos?
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Wer ein Occasionsauto kaufen oder verkaufen will, tut sich als Laie schwer mit vertraglichen Punkten. Bei Guider bekommen Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten Tipps von Fachleuten, worauf sie bei Garantie und Mängeln achten können.