Das hängt von der Leasinggesellschaft ab. Bei einigen Leasingfirmen hat der Garagist, der das Auto ursprünglich verkaufte, ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug bei Vertragsende zuerst in die Garage zurückgeht. Zu welchem Preis es der Garagist dann wieder verkauft – ob zum notierten Restwert oder zum (höheren) Marktpreis –, müssen er und die interessierte Leasingnehmerin aushandeln.

Manche Gesellschaften verkaufen dem Leasingnehmer das Auto direkt, wenn dieser Interesse anmeldet. Doch auch in diesem Fall ist der vertragliche Restwert nur eine Richtgrösse; der tatsächliche Kauf- respektive Übernahmepreis wird neu ausgehandelt, und zwar auf der Basis des aktuellen Autowerts – bestimmt durch Typ, Alter, Kilometerstand und Zustand.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Rechtsratgeber
Merkblatt «Autoleasing»

Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Autoleasing» weitere Tipps und Hinweise, mit welchen Kosten sie beim Leasen rechnen müssen und wie sie unter Umständen den Vertrag vorzeitig kostenlos kündigen können.

Den besten Rat – jede Woche per Mail
«Den besten Rat – jede Woche per Mail»
Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
Der Beobachter Newsletter