Seit einem guten halben Jahr empfahl Swisscom ihren Kunden, die ein Apple-Gerät kauften, eine Garantieverlängerung. 29 Franken verlangte sie für ein zweites Garantiejahr. Dies obwohl das Gesetz eine Mindestgarantiezeit von zwei Jahren vorschreibt. Viele Kunden zahlten – entweder aus Unwissenheit oder weil sie ganz sicher sein wollten, dass sie bei einem Gerätedefekt keine Schwierigkeiten bekommen würden.

Die Allianz der Konsumentenorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz SKS; Fédération romande des consommateurs FRC und Associazione consumatrici della Svizzera italiana ACSI) ist gegen diese stossende Praxis vorgegangen. Ihr Vorwurf: Mit dieser Garantieverlängerung missachte Swisscom ihre gesetzliche Pflicht. Im Oktober haben die Konsumentenschützer Swisscom in einem Brief aufgefordert, auf diesen Zuschlag zu verzichten und die Konsumenten korrekt auf den zweijährigen Garantieanspruch hinzuweisen.

Kunden bekommen die 29 Franken zurück

Nun gibt Swisscom nach. Wobei sie festhält: «Swisscom hat zu jedem Zeitpunkt die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.» Doch sie nehme die Kritik ernst und stelle deshalb den Verkauf dieser Garantieverlängerungen ein. Ausserdem erstattet Swisscom allen Kundinnen und Kunden, die seit April 2017 diesen Zusatz abgeschlossen haben, die 29 Franken zurück.

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