Zum ersten Mal hat ein Gericht in Italien einen Mann verurteilt, weil er gefälschte Hotel-Bewertungen verkauft hatte. Er muss für neuen Monate ins Gefängnis und eine Busse von 8000 Euro bezahlen. Der Mann ist Inhaber einer Firma, die positive Online-Bewertungen für Hotels schrieb und dabei falsche Identitäten verwendete.

Das Bewertungsportal Tripadvisor feiert das Urteil als grossen Erfolg. Es sei «wegweisend für das Internet», schreibt das Unternehmen, das im Prozess als Zivilkläger auftrat. «Gefälschte Rezensionen zu schreiben, war schon immer Betrug, aber das ist das erste Mal, dass wir deswegen eine Person ins Gefängnis gehen sehen». Das Bewertungsportal erhofft sich, das gefälschte Bewertungen nun auch in anderen Ländern strenger verfolgt und härter geahndet werden.

Gefälschte Bewertungen auch in der Schweiz

Ob das Urteil aus Italien hierzulande Folgen hat, bleibt jedoch abzuwarten. Bisher kam es in der Schweiz zu keiner Verurteilung wegen gefälschten Bewertungen. Solche Fälle gibt es aber. 2017 etwa berichtete die Sendung Kassensturz über die Luzerner Gastro-Firma Remimag. Sie wies die Geschäftsführer ihrer Restaurants an, ihre Betriebe auf Tripadvisor positiv zu bewerten. Ebenfalls sollten sie Familienmitglieder, Freunde und Mitarbeiter dazu anhalten. «Ich behaupte, dass das die meisten machen», verteidigte sich damals der Geschäftsführer der Remimag. Eine Studie der Fachhochschule Worms in Deutschland schätzt, dass 15 Prozent aller Bewertungen Hotelbewertungen So deuten Sie die Sterne auf Tripadvisor gefälscht sind, also nicht von Gästen stammen.

Kläger muss Schaden nachweisen

Juristische Handhabe gegen solche Praktiken wären in der Schweiz vorhanden. Beobachter-Expertin Norina Meyer sagt: «Wenn ein Wirt sich selber unrichtig oder irreführend bewertet oder gefälschte Bewertungen einkauft, handelt er womöglich unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts.» Damit es sich um einen strafbaren Betrug handelt, müsste ein Kläger aber nachweisen, dass er nicht nur arglistig getäuscht wurde, sondern auch einen Vermögensschaden erlitten hat. So, wie Tripadvisor in Italien argumentierte.
 

«Von gefälschten Bewertungen haben wir keine direkte Kenntnis.»

Gastrosuisse
 

Gastrosuisse, der grösste Arbeitgeberverband für Hotellerie und Gastronomie in der Schweiz, will das Urteil aus Italien nicht kommentieren. Generell lehne er Praktiken des unlauteren Wettbewerbs ab, schreibt er. Von gefälschten Hotel- und Restaurant-Bewertungen hierzulande habe er aber keine direkte Kenntnis. «Die Situation in der Schweiz ist wohl eine andere als in Italien.»

Das Problem sieht Gastrosuisse auf der anderen Seite, bei den Bewertungen durch Gäste Bewertungen im Internet Was ist erlaubt? . «Es gibt Hinweise von Mitgliedern, deren Betriebe unter unsachgemässen oder gar beleidigenden Einträgen leiden», schreibt der Verband. Er wünscht sich deshalb, dass Online-Bewertungsportale die Hürden für Einträge erhöht. «Muss beispielsweise ein Beleg für den effektiven Besuch eines Betriebs erbracht werden, mindert das das Risiko von Falschbewertungen.»

Online-Bewertungen: Misstrauen ist angebracht, wenn …

 

  1. …ein Hotel, Restaurant oder Produkt ausschliesslich positiv bewertet wird. Die Wahrscheinlichkeit ist klein, dass kein einziger Kunde etwas bemängelt.
     
  2. …die Bewertungen entweder nur extrem positiv oder nur extrem negativ ausfallen. Womöglich will eine Firma den Bewertungsdurchschnitt in die Höhe treiben, oder ein Konkurrent schwärzt sie an.
     
  3. …ein Betrieb oder ein Produkt innerhalb kurzer Zeit besonders häufig beurteilt wurde. Das ist ein Hinweis auf Stimmenfang.
     
  4. …jemand in kurzer Zeit auffällig viele Bewertungen zu diversen Produkten oder Dienstleistungen abgibt. Das lässt sich meist überprüfen,indem man das Nutzerprofil des Bewerters anklickt.
     
  5. …der Firmen- oder Produktname mehrmals vollständig erwähnt wird. Gekaufte Bewerter kopieren oft die Informationen der Auftraggeber direkt in die Bewertung.
     
  6. …sich die Bewertung liest wie ein Werbeprospekt. Auch ein glücklicher Kunde behauptet kaum, das Hotel sei das beste, die Aussicht einmalig und das Essen grossartig.
     
  7. …die Bewertung wenig konkret ist. Gefälschte Bewertungen enthalten oft nichtssagende Wörter wie «Urlaub» oder «Geschäftsreise». Real existierende Kunden sagen, was ihnen gepasst hat und was nicht.
     
  8. …sich mehrere Bewertungen in Satzbau und Formulierung ähneln. Übrigens: Auch gefälschte Bewertungen erhalten oft Schreibfehler, so wirken sie authentischer.
     
  9. …der Bewerter sich hinter einem Pseudonym versteckt und nicht kontaktierbar ist.
     
  10. …Produktbewertungen auf mehreren Portalen erscheinen und im gleichen Wortlaut verfasst wurden.

3 Tipps - Reisemängel

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Nicole Müller gibt Tipps zum Thema Reisemängel
Quelle:  
Links zu Hotelbewertungen im Internet
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