Der Möbelhändler Conforama hat auf Aktionsangeboten durchgestrichene Preise angezeigt, zu denen die Möbel gar nie angeboten worden waren. Kundinnen und Kunden seien mit falschen Rabattangeboten in die Irre geführt worden – so das Lausanner Bezirksgericht. Es hat die Firma zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Sie habe gegen die Preisbekanntgabeverordnung verstossen. Conforama muss eine Ausgleichszahlung von 1,5 Millionen Franken an den Kanton Waadt bezahlen.

Die Firma kam mit einem blauen Auge davon. Denn die Lausanner Staatsanwaltschaft wollte sie nicht nur wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz, sondern auch wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen Irreführung der Konsumenten verurteilen. In beiden Punkten wurde Conforama freigesprochen. Das Gericht hatte nicht genug Anhaltspunkte für eine Verurteilung, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Geklagt hat der Westschweizer Konsumentenschutz FRC. Zwischen 2017 und 2018 habe er mehrere Hinweise zu Conforama erhalten. Die FRC fand heraus, dass das Unternehmen wiederholt durchgestrichene Preise zeigte, die zuvor nicht angeboten worden waren. Laut der Preisbekanntgabeverordnung muss der durchgestrichene Preis mindestens doppelt so lang gegolten haben wie der herabgesetzte. Zudem darf dieser Preis maximal während zweier Monate angegeben werden. Im April 2019 reichte die FRC schliesslich Klage ein. 

Bei Conforama stösst das Urteil auf Unverständnis. Man könne die ausgesprochene Strafzahlung von 1,5 Millionen Franken «nicht nachvollziehen», heisst es in einer Mitteilung. «Angesichts der Beanstandung von weniger als 100 Artikeln bei der Preisbekanntgabeverordnung ist die Verurteilung zur Zahlung von 1,5 Millionen Franken wirtschaftlich und juristisch nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.»

Noch nie gab es in der Schweiz wegen der Verletzung der Preisbekanntgabeverordnung eine so hohe Geldstrafe.

Die 1,5 Millionen Franken könnten als Entschädigungsbetrag an den Staat erklärt werden, sagt Jean Tschopp, Leiter Rechtsdienst der FRC. «Aufgrund der fehlerhaften Rabatte hat Conforama seinen Umsatz gesteigert. Wenn ein Unternehmen eine illegale Handlung begeht, kann das Gericht die Vermögenswerte beschlagnahmen.»

Das Urteil sei ein Warnsignal an andere: «Es gibt in der Schweiz ein Kontrollsystem für Preise, das angewendet wird.» 

Es liegt noch keine Begründung des Urteils vor, und es ist bis jetzt noch nicht rechtskräftig. Weder Conforama noch FRC sind mit dem Ergebnis zufrieden. Beide prüfen derzeit, ob sie das Urteil anfechten werden.

Nationalrat will mildere Rabattpolitik

Politisch dreht der Wind eher auf die Seite der Unternehmen. Am selben Tag, als das Urteil bekannt wurde, hat das nationale Parlament beschlossen, die Regeln zur Kennzeichnung von Rabatten zu liberalisieren. Der Vorstoss stammt von der Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Sie ist Verbandspräsidentin der Swiss Retail Federation, die die Schweizer Detailhändler vertritt. 

Markwalder fordert zwei Lockerungen: Erstens, dass ein Produkt ohne zeitliche Begrenzung zum reduzierten Preis angeboten werden kann, wenn es vorher vier Wochen lang regulär angeboten wurde. Zweitens, dass das Prozent-Schild nicht umetikettiert werden muss, wenn sich der Rabatt erneut ändert, sondern sichtbar bleiben kann.

Der Nationalrat stimmt beiden Liberalisierungen zu – mit 139 zu 42 Stimmen. Es ist zu erwarten, dass der Vorstoss auch im Ständerat Zustimmung findet. Der Bundesrat ist jedoch gegen eine Lockerung und sieht die Bestimmungen als notwendig an, um die Gefahr einer Irreführung zu vermeiden. Bestimmte Produkte uneingeschränkt zuzulassen, würde das Missbrauchsrisiko erhöhen und den Schutz der Konsumenten vor Täuschung gefährden.

Grosser Aufwand

Wie die «Handelszeitung» schreibt, argumentieren Detailhändler folgendermassen: Im Voraus könne kaum eingeschätzt werden, wie gut ein rabattiertes Produkt verkauft wird. Wenn also ein Produkt mit einem Rabatt von 20 Prozent nicht gut verkauft wird, könne nach Ablauf der Frist eine Ermässigung von 30 bis 50 Prozent gewährt werden. Doch häufig komme es vor, dass die vorgeschriebene Rabattdauer bereits abgelaufen sei und die Detailhändler gezwungen würden, wieder den regulären Preis zu verlangen. Zudem müssten die Preisschilder entfernt und neu beschriftet werden, was ein grosser Aufwand sei.