Thomas Hürlimann ist Routinier: Regelmässig bestellt er übers Internet Waren im Ausland . Und er weiss Bescheid: Wenn der Warenwert inklusive Versandkosten unter 65 Franken liegt, zahlt er keine Verzollungskosten. Theoretisch. Doch praktisch kommt es immer wieder vor, dass ihm die DPD (Schweiz) AG in Buchs ZH trotzdem Verzollungskosten verrechnet - mal sind es 43 Franken, mal 20 Franken.

Wenn er dann nachhakt, ist jeweils rasch klar: Diese Beträge sind nicht geschuldet. «Mich ärgern diese ungerechtfertigten Forderungen», sagt Hürlimann. «Da es sich um kleine Beträge handelt, zahlen sicher viele Leute aus Bequemlichkeit und denken, das werde schon seine Berechtigung haben.»

Zoll und Mehrwertsteuer bis 5 Franken

Angesprochen auf die falschen Rechnungen räumt DPD sofort Fehler bei der manuellen Datenerfassung ein. «Diese haben zu den falschen Abrechnungen geführt», sagt Barbara Hasenböhler von DPD. «Wir bedauern die Fehler und entschuldigen uns für die Umstände, die Herr Hürlimann deswegen hatte.» Unverzüglich hat DPD ihm auch die zu viel bezahlten Verzollungskosten zurückbezahlt.

DPD bestätigt ausserdem, dass sie sich nach wie vor an die einvernehmliche Regelung mit dem Preisüberwacher halte, obwohl diese 2016 ausgelaufen ist. In dieser Regelung verpflichtet sich DPD, keine Verzollungskosten zu verrechnen, wenn die Mehrwertsteuer und der Zoll je unter 5 Franken liegen.

Die Erfahrung von Thomas Hürlimann zeigt: Es lohnt sich, die Zollabrechnungen genau zu kontrollieren und notfalls zu intervenieren. Damit Theorie und Praxis übereinstimmen.

Merkblatt «Interneteinkauf – Zollabfertigung» bei Guider

Beobachter-Abonnenten erhalten im Merkblatt «Interneteinkauf – Zollabfertigung» eine detaillierte Aufstellung der Zollgebühren, die mit der Post und zahlreichen Spediteuren vereinbart wurden sowie weitere Tipps, wie sie die Kosten bei Onlinekäufen aus dem Ausland tief halten können.