Wahrscheinlich nicht. Sie können von der Airline verlangen, dass sie einen anderen Flug organisiert. So bestimmt es die Fluggastverordnung. Wenn es dabei hapert, können Sie auch selber einen Ersatzflug suchen. Die ursprünglichen Ticketkosten muss Ihnen die Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen erstatten. Achtung: Falls der neue Flug teurer ist, müssen Sie den Aufpreis selber tragen.

Zusätzlich muss Ihnen die Airline 600 Euro zahlen – als finanziellen Ausgleich für die Annullierung. Ausser Sie wurden mehr als zwei Wochen vor Abflug informiert. Die Airline könnte behaupten, sie schulde keine Entschädigung , weil Personalmangel ein aussergewöhnlicher Umstand sei – wie zum Beispiel die Pandemie. Das ist nach Ansicht des Beobachters ein schlechtes Argument. Aber es gibt noch keine Gerichtsentscheide dazu. Und solange keine Richterin entschieden hat, kann niemand mit Sicherheit sagen, ob Sie Entschädigung bekommen oder nicht.

Bei Buchung über Drittplattform

Falls Sie über eine Plattform gebucht haben und nicht direkt bei der Airline, ist die Rechtslage zwar die gleiche – es fragt sich aber, bei wem Sie am besten Ihre Ansprüche geltend machen . Die Buchungsplattform agiert zwar bloss als Vermittlerin. Aber wenn die Airline den Flug annulliert, erstattet sie normalerweise die Ticketkosten an die Buchungsplattform zurück. Die leitet das Geld dann an die Kundschaft weiter – über den ursprünglichen Zahlungskanal. Deshalb fordern Sie am besten die Ticketkosten und die Entschädigung zuerst von der Plattform. Wenn die Buchungsplattform nicht reagiert, bleibt nichts anderes übrig, als sich direkt bei der Airline zu erkundigen.

Wenn Sie auch dort nicht weiterkommen, können Sie eine Beschwerde beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einreichen.

Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren» bei Guider

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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