Kurz nachdem Hans-Peter Korn ein altes Tablet auf Ricardo.ch inseriert und an eine Dame in der Romandie verkauft hat, wird er stutzig. «Die Frau fragte bereits einen Tag nach dem Verkauf aggressiv nach, wann ich die Kaufsache endlich verschicken würde. Sie mahnte mich, drohte sogar mit Anwalt und Anzeige bei der Polizei.» 

Der Rentner fühlt sich unter Druck gesetzt. Die Käuferin schickt ihm am selben Tag den Screenshot einer E-Banking-Zahlungsbestätigung und bittet ihn, eine von ihr vorgedruckte Versandetikette zu verwenden. Doch: «Als Absender war nicht ich aufgeführt, sondern eine mir unbekannte Firma.» Korn schreibt das Couvert selber an und bringt es auf die Post.  

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Falsche Absender und manipulierte Barcodes

Die Mahnungen und Drohungen gehen ihm nicht mehr aus dem Kopf. Der 75-Jährige beginnt zu recherchieren. Und stösst auf eine in Internetforen und auf Social Media diskutierte, perfide Betrugsmasche. «Danach war ich schlauer: Benutze nie eine vom Käufer vorgedruckte Etikette!»

Denn diese sind tückisch! Entweder wird ein falscher Absender aufgeführt – wie bei Korn –, oder es werden manipulierte Barcodes verwendet. Die betrügerischen Käufer geben nach dem Kauf an, die Sache nicht erhalten zu haben. Wenn der Verkäufer dann den Versand nachweisen will, ist er der Dumme. Entweder ist er nirgends als Absender aufgeführt, oder der falsche Barcode suggeriert, dass die Sendung nie zugestellt wurde.

Beratung mit Chatbot

Noch kaum bekannt

Beim Bundesamt für Cybersicherheit sei die Masche bislang noch nie gemeldet worden, so dessen Medienstelle. Sie falle aber unter die Kategorie «Kleinanzeigenbetrug». Gemäss Bundesamt sind seit 1. Januar 2026 1727 Betrugsmeldungen eingegangen, davon 591 im Zusammenhang mit Kleinanzeigen (Stand 12. Juli 2026). 

Auch bei Ricardo ist die Masche noch nicht verbreitet: «Unserem Kundendienst wurde bis jetzt ein einziger anderer Fall gemeldet, wo ein Käufer dem Verkäufer den Versand einer Etikette aufdrängen wollte. Der Verkäufer hat sich geweigert, und infolgedessen kam kein erfolgreicher Verkauf zustande», so die Medienstelle. 

Ob die Käuferin tatsächlich eine Betrügerin war, weiss Korn nicht. Auf seine E-Mails hat sie nicht mehr reagiert. Von einem Anwalt oder sogar der Polizei hat Korn bislang nichts gehört.

So schützen Sie sich beim Verkaufen vor Kleinanzeigenbetrug
  • Keine sensiblen Daten: Wenn Sie etwas verkaufen, müssen Sie für den Erhalt des Geldes niemals Ihre Kreditkartendaten, Ihre E-Banking-Zugangsdaten oder eine Twint-PIN angeben.
  • Links nicht anklicken: Klicken Sie niemals auf Links in Whatsapp-Nachrichten, SMS oder E-Mails, um eine Zahlung oder den Versand abzuwickeln. Betrüger senden oft Links zu gefälschten Kurierdiensten, die den echten Websites täuschend ähnlich sehen. 
  • Vorsicht bei Zahlungsbestätigungen: Verlassen Sie sich nicht auf Zahlungsbestätigungen, die Ihnen per Mail, Chat oder Screenshot zugeschickt werden. Diese können leicht manipuliert werden. Überprüfen Sie den Zahlungseingang in Ihrem eigenen E-Banking oder Ihrer Twint-App, bevor Sie die Ware versenden.