Was passiert, wenn die Krankenkasse bankrottgeht
Die KLuG-Krankenkasse ist zahlungsunfähig. Dies teilte das BAG mit. Was bedeutet das jetzt für Versicherte?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entzieht der Krankenkasse KLuG per Ende 2025 die Bewilligung, weiter Personen gegen Krankheit zu versichern. Dies teilte das BAG Mitte August mit.
Der Schritt erfolge zum Schutz der rund 9300 Versicherten, damit die Vergütung der Leistungen weiterhin gewährleistet werden kann. Kurz zuvor hatte der Vorstand des Vereins KLuG mit Sitz in Zug dem BAG gemeldet, dass er zahlungsunfähig ist.
KLuG-Pleite: Was das für Versicherte heisst
Was heisst das nun für Versicherte? Wie das BAG in seiner Mitteilung schreibt, wird mit der Insolvenzerklärung ein Fonds aktiviert, der gewährleistet, dass die Leistungen der Versicherten weiterhin vergütet werden, wenn der KLuG-Versicherung das Geld ausgeht.
Zudem erhalten alle betroffenen Kundinnen und Kunden im Herbst ein Angebot für einen Versicherungswechsel zur Helsana. Wer statt zu dieser Krankenkasse lieber zu einer anderen wechseln möchte, hat bis Ende Jahr Zeit, sich zu entscheiden. Alle Versicherten, die bis dahin nicht zu einer anderen Versicherung gewechselt haben, werden von der Helsana vorbehaltlos aufgefangen, so das BAG weiter.
Krankenkassen müssen Leistungen jederzeit zahlen können
Schweizer Krankenkassen müssen eine Liquiditätsquote von 100 Prozent haben – so steht es im Gesetz. Dieser Wert bestimmt, wie zahlungsfähig sie sein müssen.
Das Ziel ist, dass eine Kasse alle Versicherungsleistungen erbringen und ihren Betrieb aufrechterhalten kann – auch wenn sie in einem Jahr besonders viel an die Versicherten zahlen muss.
KLuG hatte seit längerem Geldprobleme
KLuG hatte seit längerem Probleme, diese Liquiditätsquote zu erfüllen. Letztes Jahr erhielt die Versicherung deshalb vom BAG die Auflage, mitten im Jahr die Prämien zu erhöhen. Dies berichteten unter anderem die CH-Media-Zeitungen.
Und der Zuger Verein ist nicht der einzige Versicherer, der zu diesem Zeitpunkt Schwierigkeiten hatte: 11 von 44 Krankenversicherern erfüllen diese Vorgabe nicht. Das berichten CH-Media-Zeitungen und der «Blick». Sie zitieren die Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es beaufsichtigt die Krankenkassen und publiziert jedes Jahr den sogenannten Solvenztest.
Der Bericht, den das BAG Ende September publizierte, zeigt, dass die Klug-Versicherung mit 24 Prozent die tiefste Liquiditätsquote hat und die CSS als grösste Krankenkasse 84 Prozent erreicht. Diejenigen Kassen, die unter 100 Prozent liegen, müssen nun ihre Reserven auffüllen, schreibt das BAG. Wenn sie das nicht schaffen, ordnet das Amt Massnahmen an.
Was Versicherte wissen müssen
Sollten die Versicherten der anderen betroffenen Krankenkassen nach dem KLuG-Bankrott nun vorsichtshalber auch Ausschau nach einer neuen Versicherung halten?
Nein. Denn Kundinnen und Kunden müssen wie gesagt keine Angst haben, dass sie ihre Rechnungen selber bezahlen müssen. Wenn eine Krankenversicherung pleitegeht, springt der der erwähnte Insolvenzfonds ein und zahlt die Leistungen aus. Finanziert wird der Fonds aus verschiedenen Quellen: Einen Teil müssen die Krankenkassen zahlen.
Manchmal bleiben auch Überschüsse, wenn eine Versicherung aufgelöst wird. Auch dieses Geld fliesst in den Fonds. Die Gemeinsame Einrichtung KVG verwaltet ihn. Das ist eine privatrechtliche Stiftung, die die Krankenversicherer 1996 gegründet haben, gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Nicht nur auf Zahlen schauen
Wer seine Krankenkasse unter denen entdeckt, die zu wenige Reserven haben, muss also nicht allein deshalb wechseln. Unabhängig von der Liquiditätsquote lohnt es sich aber, die Daten für die Grundversicherung auf einem unabhängigen Vergleichsportal einzutippen. Denn grundsätzlich müssen die Krankenkassen in diesem Bereich alle die gleichen Leistungen erbringen und alle Menschen aufnehmen – egal, wie gesund oder krank sie sind.
Neben den blanken Zahlen sollte man aber auch auf die Kundenzufriedenheit achten. In unserem Ratgeber stehen alle Informationen.
Kann Krankenkasse Prämien erhöhen?
Und wenn ich bei der Kasse bleibe: Muss ich damit rechnen, dass sie die Prämien erhöht ?
Ja, es kann sein, dass die Kasse so ihre zu tiefen Reserven aufstockt. Wie bereits bei der KLuG-Versicherung kann das BAG diese Massnahme auch bei anderen Krankenkassen anordnen. So oder so: Die Kasse muss die höheren Prämien zwei Monate im Voraus mitteilen. Und die Versicherten können aussteigen und ausserordentlich kündigen, mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt hin, ab dem die höheren Prämien gelten.
Und eine Zusammenstellung von Beobachter-Beiträgen mit nützlichen Informationen rund um Krankenkassen finden Sie hier.
Quellen
- BAG: Medienmitteilung zur Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG
- FAQ der Krankenkasse KLuG: Antworten auf die wichtigsten Fragen für Versicherte
- Bericht bei CH-Media-Zeitungen: Turbulenzen bei Zuger Krankenkasse KLuG
- Blick: Grösste Krankenkasse der Schweiz hat Geldprobleme
- BAG: Bericht des Bundes über den Solvenztest 2024 der obligatorischen Krankenversicherer