Kopftuch, Kruzifix und Kippa – das gilt in den Schulen
In Eschenbach SG wehrten sich Eltern gegen eine Lehrerin, die Kopftuch trägt. Wie weit geht die Religionsfreiheit? Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen.
Veröffentlicht am 21. Juli 2025 - 14:48 Uhr
Das Bundesgericht hat schon mehrfach zur Religionsfreiheit an Schulen geurteilt (Symbolbild).
Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und diese allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. So steht es in der Bundesverfassung. Doch die Religionsfreiheit kann – wie jedes Grundrecht – eingeschränkt werden.
Dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?
Gemäss dem Bundesgericht müssen sich Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen «religiös neutral» verhalten. Darum entschied das Bundesgericht im Jahr 1997, dass es zulässig war, einer Lehrerin zu verbieten, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen. Die Lehrerin zog das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Dieser wies die Beschwerde ab.
Dürfen Schülerinnen ein Kopftuch tragen?
Ja, das dürfen sie. Hier entschied das Bundesgericht also anders. Das Gericht begründete dies damit, dass es kein öffentliches Interesse an einem Verbot gebe und dass das Kopftuch den Unterricht nicht störe. Anders sieht es beim Schwimm- und beim Sexualkundeunterricht aus. Kinder dürfen nicht aus religiösen Gründen davon dispensiert werden. Diese Einschränkung der Religionsfreiheit erachtete das Bundesgericht als rechtens.
Darf im Klassenzimmer ein Kruzifix hängen?
Eigentlich nicht. Die religiöse Neutralität gilt auch in Bezug auf christliche Symbole. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1990 dürfen Schulbehörden nicht verlangen, dass in ihren Klassenzimmern Kreuze aufgehängt werden.
Dürfen Schüler an religiösen Feiertagen in der Schule fehlen?
Ja. Schülerinnen und Schüler dürfen an religiösen Feiertagen, etwa am Sabbat oder am islamischen Opferfest Eid al-Adha, freinehmen. Das gilt übrigens auch, wenn an diesem Tag eine Prüfung angesetzt ist.
Ist es zulässig, nach Geschlechter getrennte Schulen zu führen?
Wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt: Nein. Und: Erst kürzlich hat das Bundesgericht den geschlechtergetrennten Unterricht an einer öffentlichen Mädchensekundarschule in Wil SG für verfassungswidrig erklärt.
Gilt das auch für Privatschulen?
Nein. In der Schweiz gibt es katholische, evangelische und jüdische Privatschulen, die sich nicht an die religiöse Neutralität halten müssen. Aus religiösen Gründen können sie beispielsweise auch geschlechtergetrennten Unterricht abhalten. Die Kantone können den Privatschulen aber die Bewilligung verweigern. So verhinderte der Kanton Luzern eine Scientology-Schule. Zu Recht, wie das Bundesgericht später entschied.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Juli 2025 veröffentlicht.
- Bundesverfassung: Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Bundesgericht: BGE 123 I 296
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Klage Nr. 42393/98
- Bundesgericht: BGE 116 Ia 252
- Bundesgericht: 2C_405/2022
- Bundesgericht: BGE 117 Ia 311
- Bundesgericht: BGE 134 I 114
- Bundesgericht: 2P.296/2002
8 Kommentare
Dieser Beitrag bietet eine gute Übersicht zur rechtlichen Lage. Doch er zeigt auch: Der Umgang mit religiösen Symbolen ist oft nicht neutral – sondern geprägt von gesellschaftlichen Deutungen. Wenn ein Kreuz im Klassenzimmer als nicht mehr zeitgemäss gilt, wird das mit religiöser Neutralität begründet. Doch wenn eine muslimische Lehrerin ein Kopftuch trägt – als Ausdruck von Würde, Spiritualität und moralischer Verantwortung –, wird dies plötzlich als störend empfunden. Dabei sind es gerade christliche Werte wie Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Gerechtigkeit, die uns lehren, nicht nach dem Äusseren zu urteilen, sondern nach dem Herzen eines Menschen. Wer diese Werte ernst nimmt, erkennt: Es ist nicht das Kreuz oder das Kopftuch, das Vertrauen verdient – sondern die Haltung, mit der jemand auftritt.
Wahre Neutralität bedeutet nicht, Religion unsichtbar zu machen. Sie bedeutet, in Vielfalt gerecht zu bleiben. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft sollten wir lernen, Unterschiede nicht als Bedrohung zu sehen – sondern als Einladung zur Begegnung.
Yusra Diarbakerly Bunni
Dieser Beitrag bietet eine gute Übersicht zur rechtlichen Lage. Doch er zeigt auch: Der Umgang mit religiösen Symbolen ist oft nicht neutral – sondern geprägt von gesellschaftlichen Deutungen.Wenn ein Kreuz im Klassenzimmer als nicht mehr zeitgemäss gilt, wird das mit religiöser Neutralität begründet. Doch wenn eine muslimische Lehrerin ein Kopftuch trägt – als Ausdruck von Würde, Spiritualität und moralischer Verantwortung wird dies plötzlich als störend empfunden.
Dabei sind es gerade christliche Werte wie Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Gerechtigkeit, die uns lehren, nicht nach dem Äusseren zu urteilen, sondern nach dem Herzen eines Menschen. Wer diese Werte ernst nimmt, erkennt: Es ist nicht das Kreuz oder das Kopftuch, das Vertrauen verdient – sondern die Haltung, mit der jemand auftritt.
Wahre Neutralität bedeutet nicht, Religion unsichtbar zu machen. Sie bedeutet, in Vielfalt gerecht zu bleiben. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft sollten wir lernen, Unterschiede nicht als Bedrohung zu sehen sondern als Einladung zur Begegnung.
In den abendländischen Ländern gelten unsere religiösen Sitten und Bräuche. Anderes können wir tolerieren Anderes nicht. Das Kopftuch ist ein aggressiver Hinweis gegen unsere Sitten und Bräuche und gegen unsere Religionen. Befindet man sich in einem muslimischen Land kann man auch nicht mit unbedeckten Oberteil und unbedeckten Beinen herumlaufen. Schon gar nicht so in dieser für Muslime schändlichen in eine Moschee. Ich wünsche nicht, das mein Kund von diesem Glauben beeinflusst wird. Muslimische Männer laufen nicht mit Kopftuch oder Burka herum. Es ist Frauenfeindlich und absolut deplatziert in unseren Ländern.
Gibt es ausser der Schweiz auch noch andere Länder, die ihre Kultur gewaltsam verleugnen und, damit nicht genug, auch noch das Gesetz bemühen, damit es auch ja gemacht wird?
Die Schweiz hat eine christliche Kultur seit zig Jahrhunderten, weswegen z.B. ein Kreuz in einem Zimmer oder als Anhänger in der Schweiz zu unserer Kultur gehört. Das kann überhaupt nicht mit dem Tragen eines Kopftuchs, wie es muslimische Frauen tragen, gleichgesetzt werden. Das gehört nun mal nicht zu unserer Kultur.